Der Rechnungshof hat am Freitag seinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht, der sich mit den finanziellen Angelegenheiten der großen politischen Parteien Österreichs – ÖVP, SPÖ und FPÖ – beschäftigt. In dem Bericht wird deutlich, dass alle genannten Parteien Mitteilungen an den unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UTPS) erstattet haben, der mögliche Strafen verhängen kann, berichtet Heute.at. Unter den aufgeführten Verstößen befinden sich besorgniserregende Social-Media-Aktivitäten von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sowie Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Im Fall der FPÖ wird auf einen Fanshop verwiesen, der als potenzielles Indiz für unzulässige Parteispenden interpretiert wird.
Finanzielle Unregelmäßigkeiten im Blickpunkt
Besonders auffällig sind die Personalkosten, die sich für die ÖVP auf rund 50.600 Euro belaufen und die die Volkspartei dem Bundeskanzleramt nicht vergütet hat. Der Rechnungshof wertet diese Summe als unzulässige Spende. Ähnliche Verstöße wurden bei der SPÖ festgestellt, wo sechs Facebook-Postings von Doskozil der Partei zugeordnet und somit als unzulässig erachtet werden. Auch die FPÖ in Kärnten gerät aufgrund ihres Fanshops unter Druck, obwohl die Partei betont, dass der Webshop von Dritten betrieben wird, was der Rechnungshof jedoch als unangemessene Werbung bewertet.
Rechenschaftspflicht: Einblicke und Änderungen
Laut Rechnungshof.gv.at müssen Parteien ihre Rechenschaftsberichte bis zum 30. September des Folgejahres einreichen. Bis Ende 2022 galt für alle politischen Parteien eine jährliche Berichtspflicht, unabhängig von erhaltenen Förderungen. Seit 2023 betrifft die Rechenschaftspflicht nur noch jene Parteien, die im Nationalrat, in Landtagen oder im Europäischen Parlament vertreten sind. Die Berichte müssen von Wirtschaftsprüfern überprüft werden, um die Transparenz in der Parteienfinanzierung zu gewährleisten.
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