Feldkirchen

Rechtsstreit um Flüchtlingsunterkunft in Westerham: Eilantrag vor Gericht

Das Bayerische Verwaltungsgericht entscheidet bald über die Nutzung von 11 Jahren für eine umstrittene Flüchtlingsunterkunft in Westerham – ein heißes Thema für die Gemeinde und das Landratsamt!

In Feldkirchen-Westerham, die Diskussion um die geplante Flüchtlingsunterkunft nimmt eine neue Wendung. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat angekündigt, bald über einen Eilantrag zu entscheiden, der von der Gemeinde eingereicht wurde. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen drehen sich hauptsächlich um die Nutzung und den Bau der Containeranlage für bis zu 160 Flüchtlinge, die gegenüber dem Spinner-Werk an der Aiblinger Straße geplant ist.

Seit der Vorstellung des Bauvorhabens im April durch das Landratsamt Rosenheim, bei der rund 400 Bürger informiert wurden, kam es zu einem intensiven Austausch zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt. Die Kommune lehnte den ursprünglich gestellten Bauantrag ab, mit der Begründung, dass baurechtliche Überschreitungen vorliegen würden. In ihrer Reaktion wurde der geltende Bebauungsplan geändert, um solche Unterkünfte zu verhindern, und eine Veränderungssperre wurde verhängt.

Behördenentscheidungen und ihre Bedeutung

Dennoch erteilte das Landratsamt die Baugenehmigung für die Unterkunft mit Verweis auf das Baugesetzbuch. Der entscheidende Paragraph besagt, dass unter bestimmten Bedingungen von den üblichen Vorschriften abgewichen werden kann. Diese Entscheidung wird von der Gemeinde Feldkirchen-Westerham jedoch weiterhin als problematisch angesehen, da die Vereinbarung einer Nutzungsdauer von elf Jahren die Planungshoheit der Kommune stark einschränke. Um diese Entscheidung anzufechten, reichte die Gemeinde Klage ein und begleitete dies mit einem Eilantrag, um schneller zu Klarheit zu kommen.

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Laut dem Gerichtssprecher Dr. Matthias Prinzler wird die Entscheidung über den Eilantrag noch vor Jahresende erwartet. Die Hauptverhandlung hingegen könnte sich länger hinziehen, da die Klagebegründung und Stellungnahmen der involvierten Parteien bereits im Gericht vorliegen, jedoch kein fester Termin für eine Entscheidung festgelegt wurden.

Folgen der Gerichtsentscheidung

Die anstehende Entscheidung hat potenziell weitreichende Konsequenzen für alle beteiligten Parteien. Die Möglichkeit, die Flüchtlingsunterkunft zu realisieren, könnte stark davon abhängen, wie das Gericht die rechtlichen Argumente der Gemeinde wertet. Ein Sieg für die Kommune würde bedeuten, dass die geplante Unterkunft nicht an dem gewählten Standort entstehen kann, was der Gemeinde die Kontrolle über künftige Bauprojekte in der Region zurückgeben würde.

Die TT FeWe GmbH, die als Investor hinter dem Projekt steht, hat zu den laufenden Entwicklungen bislang keine öffentlich zugänglichen Kommentare abgegeben. Unklar bleibt, inwiefern die Entscheidung des Gerichts den Bau und den Betrieb der geplanten Unterkunft beeinflussen könnte. Für zusätzliche Updates und Informationen zu diesem Thema kann auf die Berichterstattung von www.ovb-online.de verwiesen werden.


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Quelle
ovb-online.de

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