Österreich

Justiz verliert Kontrolle: Staatsanwälte warnen vor Verzögerungen und Beweismittelverlusten

Entzug der Justizkontrolle über Handyauswertung: Staatsanwälte äußern massive Bedenken

Staatsanwälte kritisieren Entwurf zur Handysicherstellung

Die Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte äußert massive Bedenken gegenüber der geplanten Neuregelung der Handysicherstellung. Besonders kritisiert wird die beabsichtigte organisatorische Trennung von Aufbereitung und Auswertung der Handydaten, die laut der Standesvertretung die Kontrolle der Justiz über diesen Bereich entzieht.

Bedenken hinsichtlich Verzögerungen und Beweismittelverlusten

Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Datensicherung und Verwahrung der Datenträger künftig ausschließlich durch eigene Organisationseinheiten der Kriminalpolizei erfolgen soll. Dies stößt auf Bedenken, da die Staatsanwälte Zweifel hegen, ob diese neue Regelung mit der Bundesverfassung und der Strafprozessordnung im Einklang steht.

Die Staatsanwälte befürchten zudem drastische Verzögerungen bei Verfahren, da sie vor der Datensicherung keine Prüfung auf Relevanz vornehmen können. Insbesondere in akuten Fällen wie Amokläufen oder Terroranschlägen könnte wertvolle Zeit verstreichen, was zu Beweismittelverlusten führen könnte.

Kritik an erhöhtem Personalaufwand

Die Standesvertretung geht davon aus, dass die geplante organisatorische Trennung einen erheblichen personellen Mehrbedarf sowohl bei Staatsanwaltschaften als auch bei Richtern erfordert. Die prognostizierten 14 zusätzlichen Planstellen für Staatsanwaltschaften werden als unzureichend angesehen, um den damit verbundenen Mehraufwand zu bewältigen. Zudem bleibt der Mehrbedarf an Personal für andere strafrechtliche Bereiche unberücksichtigt.

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Aufrechterhaltung der organisatorischen Trennung verteidigt

Trotz der Kritik verteidigt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler die geplante organisatorische Trennung zwischen forensischer Datenanalyse und Ermittlungsarbeit. Sie ist der Meinung, dass die Neuregelung zu einer beschleunigten Abwicklung von Strafverfahren führen werde, da von Anfang an gezielter vorgegangen werden könne. Das Justizministerium wird die Stellungnahmen zur Gesetzesänderung noch prüfen, verkündete die Ministerin.

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