Darmann greift Karner an: Versagen bei Familiennachzug und Sicherheit!

Darmann greift Karner an: Versagen bei Familiennachzug und Sicherheit!

Deutschland - Am 22. Juni 2025 sieht sich der österreichische Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) scharfer Kritik von Gernot Darmann, dem freiheitlichen Sicherheitssprecher, ausgesetzt. Darmann wirft Karner vor, sich auf „falschen Lorbeeren“ auszuruhen, insbesondere angesichts eines Rückgangs des Familiennachzugs, der laut Darmann jedoch lediglich verschoben sei. „Die Grenzen sind weiterhin offen, und Asylsuchende haben weiterhin Zugang zu Sozialleistungen“, äußerte Darmann und fügte hinzu, dass die Armut im Land steige und insbesondere Pensionisten stark belastet würden.

Zusätzlich thematisierte Darmann die mangelhafte Abschiebepolitik unter Karner. Er warns agiert, dass die sich im Land befindlichen illegalen Migranten das gesamte System gefährden könnten. Karner berichtete, dass 300 Syrer das Land verlassen haben, doch Darmann interpretierte dies als Beleg für eine anhaltende Völkerwanderung, die nicht als Erfolg gewertet werden könne.

Kritik an der Migrationspolitik

Darmann bezeichnete den Innenminister zudem als „sicherheitspolitischen Rosstäuscher“. In Bezug auf die sogenannten „Waffenverbotszonen“ äußerte er, dass die Kriminalität, insbesondere mit Messern und Waffen, dort nicht eingedämmt werden könne. Der Freiheitliche fordert daher den Rücktritt Karners und eine Rückkehr illegaler Asylbewerber in ihre Heimatländer.

Im weiteren Kontext der migrationspolitischen Debatten plant die Bundesregierung unter Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zunächst zwei Jahre. Dies wurde durch ein Kabinettsbeschluss am 28. Mai 2025 beschlossen. Der Familiennachzug hatte für subsidiär Schutzberechtigte, wie zum Beispiel syrische Flüchtlinge, eine zentrale Rolle gespielt, seit dieser 2015 zunächst ermöglicht wurde. Doch seit 2016 ist das Recht auf Familiennachzug für diese Gruppe weitgehend ausgesetzt.

Der Familiennachzug im Zahlen

Der Familiennachzug wurde 2018 auf maximal 1.000 Visa pro Monat begrenzt. Im Jahr 2024 wurden insgesamt rund 120.000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung von deutschen Botschaften ausgestellt, wovon etwa 28.300 Angehörige von Personen aus Syrien, Iran, Afghanistan und Irak waren. Von diesen wurden im Jahr 2024 rund 12.000 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt, was nur ein kleiner Teil der Anträge darstellt, die in den vergangenen Jahren gestellt wurden.

Studien zeigen, dass die Trennung von Familienangehörigen die Integration von Geflüchteten erheblich erschwert und psychische Belastungen verursacht. In Deutschland leben derzeit rund 381.216 Personen mit subsidiärem Schutz, wobei mehr als die Hälfte dieser Gruppe seit über sechs Jahren im Land ist. Der Familiennachzug wird von vielen als integrationspolitisch sinnvoll angesehen, da er die Sorgen um Angehörige verringert und die soziale Integration unterstützt.

Die Pläne zur erneuten Aussetzung des Familiennachzugs stehen im Widerspruch zu den rechtrechtlichen Rahmenbedingungen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat entschieden, dass eine vollständige Aussetzung des Familenachzugs nicht zulässig ist. Staaten dürfen diesen nach maximal zwei Jahren ausschließen, müssen jedoch im Einzelfall prüfen.

Der Rückgang der Asylzahlen in Deutschland ist ebenfalls bemerkenswert. So wurden im Jahr 2024 etwa 237.000 Erstanträge registriert, was einen Rückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Hauptursache ist die Sperrung der Flüchtlingsroute nach Ungarn durch Serbien im November 2023. Experten und zahlreiche Organisationen appellieren an die Bundesregierung, die Pläne zur Verschärfung der Migrationspolitik zu überdenken und die langwierigen Trennungen von Familien zu vermeiden.

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