Wiener Marktamt schlägt Alarm: Billigspielzeug gefährdet Kinder!

Wiener Marktamt schlägt Alarm: Billigspielzeug gefährdet Kinder!

Wien, Österreich - Das Wiener Marktamt hat in einer aktuellen Kontrolle von Billigspielwaren 29 Geschäfte überprüft und dabei 102 Proben von teils bedenklichen Produkten entnommen. Diese Maßnahmen sind Teil einer größeren Initiative zum Schutz der Konsumenten und insbesondere der Gesundheit von Kindern. Bei den Kontrollen wurden 30 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Konsumentenschutzbestimmungen erstattet. Davon wurden 44 Proben bereits beanstandet, während die Gutachten noch ausstehen. Unter den beanstandeten Produkten befinden sich Spielzeuge mit leicht ablösbaren Knöpfen oder Augen sowie solche, die Blei in der Farbe oder verbotene Weichmacher enthalten. Bei festgestellten Verstößen wird die betroffene Ware umgehend aus dem Verkehr gezogen.

Marktamtsdirektor Andreas Kutheil hebt die Wichtigkeit der Sicherheit von Billigspielzeug hervor, um die Gesundheit von Kindern zu schützen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den Anforderungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, das EU-weit harmonisierte Standards für Spielzeug festlegt.

Regelungen auf EU-Ebene

In einer weiteren Entwicklung haben die EU-Institutionen neue Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug überarbeitet. Am Mittwoch wurde im Europäischen Parlament mit einer überwältigenden Mehrheit von 603 Ja-Stimmen die neue Verordnung angenommen. Die überarbeiteten Regelungen reagieren auf die Herausforderungen, die durch digitales Spielzeug und den Online-Verkauf entstanden sind, und sollen vor allem den Schutz der Gesundheit und Entwicklung von Kindern gewährleisten.

Zu den Neuerungen gehört ein erweitertes Verbot bestimmter Chemikalien, sodass nun auch krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe, sowie Chemikalien mit endokriner Wirkung und solche, die die Atmungsorgane schädigen können, den Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügen dürfen. Diese Regelungen sollen auch für importiertes Spielzeug gelten, das den gleichen hohen Standards wie in der EU hergestelltes Spielzeug entsprechen muss.

Digitaler Produktpass und Rückverfolgbarkeit

Ein zentrales Element der neuen Regelung ist der digitale Produktpass, der für alle Spielzeuge verpflichtend ist. Dieser Pass soll es Verbrauchern und Behörden ermöglichen, die EU-Konformität und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften nachzuverfolgen. Neben dem digitalen Produktpass haben die neuen Vorschriften auch Verbesserungen in der Rückverfolgbarkeit von Spielzeug und der Marktüberwachung zum Ziel. So sollen Verbraucher einfacheren Zugang zu Sicherheitsinformationen erhalten, beispielsweise über QR-Codes.

Des Weiteren müssen Hersteller von digital vernetztem Spielzeug sicherstellen, dass geringste Sicherheits- und Datenschutzstandards eingehalten werden. Spielzeuge, die Künstliche Intelligenz nutzen, werden besonderen Vorschriften unterliegen, um mögliche Risiken für die psychische Gesundheit und die kognitive Entwicklung von Kindern zu minimieren. Der Berichterstatterin Marion Walsmann zufolge ist der Zugang zu Informationen über Spielzeugsicherheit für die Verbraucher unerlässlich.

Die neuen Sicherheitsanforderungen inkludieren ein Verbot von gefährlichen Chemikalien wie PFAS und Bisphenolen. Der politische Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen, da die Regelungen formell vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden müssen. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und sieht eine Übergangsfrist für die Industrie vor, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen.

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OrtWien, Österreich
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