Cloppenburg/Vechta (ots)
Am 07. Oktober 2024, gegen 15:45 Uhr, kam es im Rathaus von Löningen zu einem polizeilichen Einsatz, der durch das Verhalten eines jungen Asylbewerbers ausgelöst wurde. Der Mann, der seit etwa drei Monaten in Deutschland lebt, forderte eine Verlegung in eine andere Unterkunft, die ihm jedoch verweigert wurde. In der Folge wurde er gebeten, das Rathaus zu verlassen, was er ignorierte.
Die Polizei wurde verständigt, nachdem der Mann der Aufforderung nicht nachkam und schließlich ein Platzverweis ausgesprochen werden musste. Trotz mehrmaliger Ermahnung verließ er das Gebäude nicht, was in einem Handgemenge mündete. Der Mann leistete erheblichen Widerstand gegen die eingesetzten Beamten, die dabei leicht verletzt wurden. Letztendlich gelang es den Polizisten jedoch, ihn aus dem Rathaus zu entfernen.
Entwicklung der Situation
Die Beamten erkannten, dass der Mann sich offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation befand, und entschieden sich aufgrund dieses Umstands, Abstand zu halten und zusätzliche Unterstützung anzufordern. Ein zuvor eingesetztes Reisstoffsprühgerät zeigte keine Wirkung auf ihn. In einem weiteren eskalierenden Moment warf der Mann Steine gegen die Glaselemente des Rathaus-Eingangs. Glücklicherweise hatten die Mitarbeiter des Rathauses auf Empfehlung der Polizei bereits sicherere Bereiche des Gebäudes aufgesucht, sodass niemand in unmittelbarer Gefahr war. Dennoch entstand erheblicher Sachschaden an der Glasfassade des Rathauses.
Nachdem die Unterstützungskräfte eintrafen, wurde der Mann schließlich ohne weiteren Widerstand in Gewahrsam genommen. Aufgrund seines psychischen Zustands wurde er umgehend in eine geeignete medizinische Betreuung überführt und befindet sich nun in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Polizei führt derzeit weitere Ermittlungen zu dem Vorfall durch.
Der Leiter der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, Ltd. PD Jörn Kreikebaum, äußerte sich besorgt über die Ereignisse: "Die Videos zu dem Einsatz sind sicher schwer zu ertragen. Aber die Beamten vor Ort mussten eine Entscheidung treffen: entweder massiv gegen den Täter vorzugehen, bei dem bereits einfache körperliche Gewalt und der Einsatz des Reisgases ohne Wirkung waren, oder die Sachbeschädigungen vorübergehend zulasen, bis Unterstützungskräfte eintreffen."
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