Autofahrer stößt bei Gutenzell mit Reh zusammen – 3.000 Euro Schaden!
Autofahrer stößt bei Gutenzell mit Reh zusammen – 3.000 Euro Schaden!
Ulm (ots)
Ein tragischer Vorfall ereignete sich in Gutenzell-Hürbel, als ein 28-jähriger Autofahrer in der Nacht ein Reh auf der Straße erfasste. Kurz vor 1.30 Uhr trat das Wildtier plötzlich auf die Fahrbahn, während der VW unterwegs in Richtung Kirchberg war. Die Kollision endete fatal für das Reh, das trotz aller Bemühungen an der Unfallstelle verstarb. Der Sachschaden am Fahrzeug wird auf etwa 3.000 Euro geschätzt – ein großer Schaden für einen Moment der Unachtsamkeit!
Vorsicht auf den Straßen!
Die Polizei mahnt zur höchsten Vorsicht, besonders in den dunklen Stunden des Tages! In der Dämmerung und während der Nacht ist das Risiko eines Wildwechsels besonders hoch. Autofahrer sollten stets mit Wildtieren rechnen, vor allem in Bereichen, wo Warnschilder auf die Gefahr hinweisen. Diese Schilder sind nicht ohne Grund dort platziert, denn sie kennzeichnen Stellen mit häufigen Wildunfällen. Die Tiere halten sich oft in der Nähe von Grünstreifen oder Wiesen auf und können blitzschnell auf die Straße springen.
Die wichtigsten Tipps der Polizei: Wenn Wildtiere auf der Fahrbahn gesichtet werden, sofort abblenden, bremsen, hupen und gegebenenfalls anhalten! So erhalten die Tiere die Möglichkeit zur Flucht. Die Warnblinkanlage sollte eingeschaltet werden, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Haltet einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein, denn in solchen Situationen kann der Vordermann überraschend bremsen müssen. Auch wenn das Wild verschwunden ist, sollte nur mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden, da Gruppen oft zusammen unterwegs sind.
Passiert dennoch ein Unfall mit einem Wildtier, heißt es: Umgehend die Unfallstelle absichern! Warnblinklicht einschalten und ein Warndreieck aufstellen – Sicherheit geht vor! Verletzte oder tote Wildtiere dürfen auf gar keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden, da diese in Panik geraten können oder Krankheiten tragen. Informiert stattdessen die Polizei, die sich um den Vorfall kümmert und den zuständigen Jagdpächter verständigt. Autofahrer sollten auch wissen, dass sie eine Wildunfallbescheinigung erhalten können, um den entstandenen Schaden bei der Versicherung geltend zu machen.