Gesetz

Strengere Regeln für Handyabnahmen: Richterliche Genehmigung jetzt Pflicht!

Am 11. Dezember 2024 kam es zu einem bedeutenden Beschluss im Nationalrat, der die Regeln für die Beschlagnahme von Mobiltelefonen und Datenträgern grundlegend verändern könnte. Mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos wurde eine Änderung im Strafprozessrecht beschlossen, die dringend notwendig war, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Neuregelung bis Ende 2024 gefordert hatte. Laut FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan könnte das neue Gesetz jedoch vor einer erneuten Aufhebung durch den VfGH stehen, da es nicht alle Anforderungen erfüllt, die der Gerichtshof aufgestellt hat. Diese Bedenken beziehen sich insbesondere auf den Schutz sensibler Daten von Beschuldigten, die in der Vergangenheit bei der Beschlagnahme erfasst wurden.

Wichtige Veränderungen bei der Handybeschlagnahme

Der VfGH entschied, dass künftig jede Beschlagnahme eines Mobiltelefons zwingend die Genehmigung eines Richters benötigt. Dies bedeutet, dass es einen konkreten Tatverdacht geben muss, und die Art der Straftaten eindeutig definiert werden muss. Gleichzeitig forderte der Gerichtshof eine Datenminimierung, sodass nur die unbedingt notwendigen Informationen erfasst werden dürfen. Allerdings kritisierte die FPÖ, dass die heutige Neuregelung zwar die richterliche Genehmigung umsetzt, jedoch die weiteren Anforderungen des VfGH nicht erfüllt und die sensiblen Daten unzureichend schützt. So könnten die beschlagnahmten Daten weiterhin bei der Staatsanwaltschaft verbleiben und nicht wie gefordert beim Gericht ausgewertet werden, was laut Stefan zu einer potentiellen Verletzung der Beschuldigtenrechte führt.

Die FPÖ hat bereits seit längerem die Notwendigkeit betont, an der Schaffung eines verfassungskonformen Gesetzes mitzuwirken, und fordert die Zusammenarbeit mit anderen Parteien ein. Laut der FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Susanne Fürst sei es angebracht, bei solch schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte einen Richter hinzuzuziehen, um den Rechtsschutz und die Rechte der Beschuldigten zu stärken. „Die Sicherstellung eines Mobiltelefons ist wie ein großer Lauschangriff“, äußerte Stefan und wies darauf hin, dass durch die Beschlagnahme nicht nur relevante, sondern auch private und nicht relevante Daten gespeichert werden, was in der Vergangenheit bereits zu Missbrauch geführt hat. Dies erfordert dringenden Handlungsbedarf und eine engere Zusammenarbeit im Gesetzgebungsprozess, wie die FPÖ betont.

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Weitere Quellen
fpoe.at

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