Polizei warnt: Halloween-Streiche können ernsthafte Folgen haben!

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Polizei Kärnten warnt vor unerlaubten Halloween-Streichen. Eltern sollten Regeln mit ihren Kindern besprechen.

Polizei Kärnten warnt vor unerlaubten Halloween-Streichen. Eltern sollten Regeln mit ihren Kindern besprechen.
Polizei Kärnten warnt vor unerlaubten Halloween-Streichen. Eltern sollten Regeln mit ihren Kindern besprechen.

Polizei warnt: Halloween-Streiche können ernsthafte Folgen haben!

Am Abend des 31. Oktober, wenn viele Kinder und Jugendliche mit dem Ruf „Süßes oder Saures“ durch die Straßen ziehen, schärft die Polizei ihre Warnungen bezüglich Halloween-Streiche. Laut Klick Kärnten sind nicht alle Aktivitäten, die als Scherz gedacht sind, erlaubt. Zu den strafbaren Handlungen gehören das Beschmieren oder Bewerfen von Häusern und Autos, das Zerstören von Mülltonnen sowie das Bedrohen von Menschen.

Diese Verstöße können zur Anzeige gebracht werden. Die Polizei hat bereits angekündigt, verstärkt Streifen einzusetzen und bei Regelverstößen einzugreifen. Besonders wichtig ist, dass Kinder unter 14 Jahren nach dem österreichischen Jugend­schutzgesetz nicht strafrechtlich belangt werden können. Geschädigte haben jedoch die Möglichkeit, zivilrechtlichen Schadenersatz zu fordern.

Eltern in der Verantwortung

In Fällen, in denen Schäden durch Kinder unter 14 Jahren verursacht werden, wird die Jugendwohlfahrt informiert. Die Polizei appelliert daher an die Eltern, im Vorfeld mit ihren Kindern über erlaubte Aktivitäten und Rückkehrzeiten zu sprechen. Das Kärntner Jugend­schutzgesetz schreibt vor, dass Kinder unter 14 Jahren zwischen 23 und 05 Uhr nicht ohne Aufsicht unterwegs sein dürfen. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren gilt, dass sie zwischen 01 und 05 Uhr ebenfalls nur in Begleitung unterwegs sein dürfen.

Besonders betreffen sind die Arten von Streichen, die als verboten gelten. Dazu zählen das Bewerfen von Häusern oder Autos mit Eiern, das Beschmieren von Fassaden oder Fahrzeugen, das Werfen von Steinen gegen Fenster sowie das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen. Auch das Zerstören von Blumenbeeten und Mülltonnen sowie das Bestehlen anderer Kinder fallen in diese Kategorie, ebenso wie Bedrohungen gegen Anwohner oder Lärmbelästigungen.

Rechtlicher Rahmen für Jugendkriminalität

Die rechtlichen Folgen für Jugendliche, die solche Handlungen begehen, fallen unter das Jugendstrafrecht. Dieses gilt für junge Täter im Alter von 14 bis 17 Jahren, sowie teilweise für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren. Wie Wikipedia beschreibt, verfolgt das Jugendstrafrecht das Ziel, jungen Straftätern durch Ermahnung und verhältnismäßig geringe Sanktionen die gesellschaftlichen Normen näherzubringen, ohne schlimme Strafen zu verhängen.

Das Gesetz erkennt an, dass vielen Jugendlichen im betreffenden Alter das Unrechtsbewusstsein fehlt oder sie nicht in der Lage sind, ihren Handlungen die richtigen Konsequenzen zuzuordnen. Daher liegt der Fokus auf Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung. Sanktionen können Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder auch eine Jugendstrafe umfassen. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Resozialisierung des Täters beitragen.

Wenn von „Jugendkriminalität“ gesprochen wird, bezieht sich dies auf Straftaten, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen werden, wie unter anderem Diebstahl, Körperverletzung oder Raub. Insbesondere bei Jugendlichen ist es wichtig zu beachten, dass nicht jeder, der straffällig wird, später ein Leben in Kriminalität führt. Vor allem stehen oft auch andere Jugendliche als Opfer von kriminellen Handlungen im Mittelpunkt, was die Komplexität des Themas verdeutlicht. Der Beratung und Unterstützung für Opfer steht über Jugendämter oder Polizeidienststellen zur Verfügung, wie in einem Artikel auf bpb.de festgehalten wird.

Die anstehenden Halloween-Aktivitäten bieten somit nicht nur eine Gelegenheit zum Feiern, sondern werfen auch wichtige Fragen zur Verantwortung und zu gesellschaftlichen Normen auf. Eltern sollten darauf achten, ihre Kinder über die Grenzen des Erlaubten aufzuklären und ihnen zu helfen, ein Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln.