Badeverbot in Pruntrut: Wie die Stadt gegen Belästigung vorgeht!

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Im Freibad Pruntrut gilt seit Juli 2025 ein Verbot für Ausländer aufgrund von Sicherheitsbedenken. Kritiker sehen diskursive Diskriminierung.

Im Freibad Pruntrut gilt seit Juli 2025 ein Verbot für Ausländer aufgrund von Sicherheitsbedenken. Kritiker sehen diskursive Diskriminierung.
Im Freibad Pruntrut gilt seit Juli 2025 ein Verbot für Ausländer aufgrund von Sicherheitsbedenken. Kritiker sehen diskursive Diskriminierung.

Badeverbot in Pruntrut: Wie die Stadt gegen Belästigung vorgeht!

Im Freibad der Stadt Pruntrut gilt seit dem 4. Juli 2025 ein Verbot für Ausländer, das aufgrund wiederholter Zwischenfälle mit Gruppen junger Männer, meist nordafrikanischer Herkunft aus Frankreich, eingeführt wurde. Diese Gruppen hatten Badegäste, insbesondere Frauen, sowie das Personal belästigt. Der Stadtrat von Pruntrut, insbesondere Stadtpräsident Philippe Eggertswyler von der Christlich-sozialen Partei, hat angekündigt, dass an dem Verbot festgehalten wird. Laut Eggertswyler herrscht seit Einführung dieser Maßnahme Ruhe im Schwimmbad, und es gab keine größeren Vorfälle mehr. Zudem ist die Nutzung des Schwimmbads durch die Bürger gestiegen, was positive Rückmeldungen zur Folge hatte, da die Anzahl der Saisonkarten zugenommen hat. exxpress.at berichtet, dass die Maßnahme an diesem Badeort im Gegensatz zur Politik in Lausanne steht, wo die linke Stadtregierung kritisiert wird, nicht entschlossen gegen gewalttätige Jugendgruppen mit Migrationshintergrund vorzugehen.

Das Verbot wurde aus „Sicherheitsgründen“ eingeführt. Besonders auffällig ist, dass der französische Regionalrat Grand Est gegen diese Maßnahme protestiert und sie als „diskriminierend und unverhältnismäßig“ bezeichnet. Über eine Vielzahl von Vorfällen seit Saisonbeginn, bei denen 20 Personen aufgrund von Belästigungen, Missachtung von Hygienevorschriften und gewalttätigem Verhalten aus dem Schwimmbad entfernt wurden, berichtet auch tagesanzeiger.ch. Der Großteil dieser Unruhestifter waren französische Badegäste.

Kritik und rechtliche Aspekte

Der Kanton Jura hat ebenfalls seine Stimme erhoben und fordert die umgehende Aufhebung des Verbots, während er gleichzeitig erwartet, dass dieses nicht bis zum 31. August in Kraft bleibt. Ausnahmen gelten lediglich für Personen mit Schweizer Arbeitsbewilligung und für Touristen, die nachweisen können, dass sie in der Region übernachten.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat das pauschale Verbot als problematisch bezeichnet und fordert eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit. Das Verbot könnte unter die reiche Palette rassistischer Handlungen fallen, die im Lebensbereich Freizeit und öffentliche Orte auftreten können, wie beispielsweise diskriminierende Kontrollen oder rassistisch motivierter Ausschluss. Eine solche Bewertung erfordert ein genaues Verständnis der öffentlichen Dimension des Verhaltens und dessen rechtlicher Grundlagen. Laut den gesetzlichen Bestimmungen, wie dem Zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz und den Tatbeständen des Strafgesetzbuches, muss eine Handlung öffentlich geschehen, um den Straftatbestand der Rassendiskriminierung zu erfüllen (rechtsratgeber-rassismus.admin.ch).

Insgesamt steht das Verbot in Pruntrut im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Badegäste und den rechtlichen und moralischen Implikationen von Diskriminierung. Wie sich die Situation entwickeln wird, bleibt abzuwarten.