Österreicher fordern mehr Transparenz in der Lebensmittelproduktion!
Österreichs Verbraucher fordern Transparenz und Kontrolle in der Lebensmittelproduktion: Änderungen bei NGT-Regelungen im EU-Recht.

Österreicher fordern mehr Transparenz in der Lebensmittelproduktion!
Eine aktuelle Marktforschung im Auftrag der ARGE Gentechnik-frei zeigt, dass die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung mehr Transparenz und Kontrollen in der Lebensmittelproduktion fordert. Laut der Umfrage, die von marketagent im September 2025 unter 1.005 Befragten durchgeführt wurde, verlangen 90,8 % der Teilnehmer Klarheit über die Produktionsweise von Lebensmitteln. Ferner befürworten 85,1 % eine Kennzeichnung von Produkten, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) hergestellt werden. Das Thema NGT steht derzeit im Fokus der EU-Verhandlungen, die aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen zwischen Kommission, Europaparlament und Rat ins Stocken geraten sind.
Florian Faber, Geschäftsführer der ARGE Gentechnik-frei, hebt die Bedeutung gentechnikfreier Lebensmittel für die österreichische Qualitätsproduktion und den Export hervor. 76,6 % der Befragten bezeichneten das Zeichen „Ohne Gentechnik hergestellt“ als wichtiges Kaufmotiv, und 60,9 % wären bereit, für gentechnikfreie Produkte mehr zu bezahlen. Nur 14,2 % befürworten NGT ohne Kennzeichnung, während 32,4 % den Einsatz gänzlich ablehnen.
Hintergrund der NGT-Debatte
Im Europäischen Parlament wurde ein Gesetzesentwurf bezüglich neuer genomischer Techniken eingebracht, der mit 307 zu 263 Stimmen und 41 Enthaltungen angenommen wurde. Ziel ist es, das Lebensmittelsystem nachhaltiger und krisenfester zu gestalten, indem NGT-Pflanzen entwickelt werden, die resistenter gegen klimatische Einflüsse und Schädlinge sind und höhere Erträge bei geringerem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden bringen. Derzeit gelten für NGT-Pflanzen dieselben Regeln wie für genetisch veränderte Organismen (GVO).
Der Vorschlag sieht die Einführung von zwei Kategorien für NGT-Pflanzen vor: Kategorie 1 umfasst Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlichen gelten und von GVO-Vorschriften ausgenommen sein sollen, während Kategorie 2 strengere Regelungen unterliegt. Unabhängig von der Kategorie bleibt die Kennzeichnungspflicht für aus NGT-Pflanzen gewonnenen Produkte bestehen. Bislang ist die Verwendung von NGT-Pflanzen in der ökologischen Produktion verboten, und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit NGT bewertet.
EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit
Die EU verfolgt eine umfassende Strategie zur Lebensmittelsicherheit, die die gesamte Produktions- und Verarbeitungskette in der Landwirtschaft berücksichtigt. Diese umfasst nicht nur die Hygiene in der Lebensmittelbranche, sondern auch die Überwachung der Tier- und Pflanzengesundheit sowie Kontrollen zum Schutz vor Verunreinigungen. Politiken der EU zielen darauf ab, Vertrauen in die Qualität der Lebensmittel zu schaffen und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
Derzeit werden die Verhandlungen über den Gesetzesentwurf weiter vorangetrieben, während die Dänische Ratspräsidentschaft darauf abzielt, diesen bis Ende des Jahres durchzusetzen. Dabei steht besonders der Konflikt um Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen im Vordergrund, was die Diskussion um die Zukunft des Lebensmittelmarktes in der EU weiter anheizt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anliegen der österreichischen Bevölkerung klare Hinweise darauf geben, dass Transparenz, Kontrolle und Wahlfreiheit in der Lebensmittelproduktion oberste Priorität haben. Die laufenden EU-Verhandlungen in Bezug auf NGT und deren Rückverfolgbarkeit werden auch weiterhin kritisch beobachtet.