Winterreifenpflicht ab 1. November: Hohe Strafen drohen beim Versäumnis!

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Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. Fahrzeuge müssen bei winterlichen Bedingungen wintergerecht ausgestattet sein, um hohe Strafen zu vermeiden. Experten empfehlen einen frühzeitigen Reifenwechsel.

Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. Fahrzeuge müssen bei winterlichen Bedingungen wintergerecht ausgestattet sein, um hohe Strafen zu vermeiden. Experten empfehlen einen frühzeitigen Reifenwechsel.
Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. Fahrzeuge müssen bei winterlichen Bedingungen wintergerecht ausgestattet sein, um hohe Strafen zu vermeiden. Experten empfehlen einen frühzeitigen Reifenwechsel.

Winterreifenpflicht ab 1. November: Hohe Strafen drohen beim Versäumnis!

Ab dem 1. November 2025 gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. Fahrzeuge müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit vier als Winterreifen gekennzeichneten Pneus ausgestattet sein, andernfalls drohen erhebliche Strafen und Probleme mit der Versicherung im Schadensfall. Diese Regelung erstreckt sich bis zum 15. April des folgenden Jahres, was bedeutet, dass Autofahrer rechtzeitig handeln müssen.

Die Expertinnen und Experten empfehlen, den Reifenwechsel idealerweise bereits Mitte Oktober vorzunehmen, um lange Wartezeiten in den Werkstätten zu vermeiden. Aktuell ist die Chance groß, zeitnah einen Termin für den Reifenwechsel zu bekommen. Die Kosten für einen kompletten Reifenwechsel, inklusive der Einlagerung der Sommerreifen, schwanken zwischen 60 und 120 Euro. Winterreifen sollten mit einem „M+S“-Symbol oder dem Schneeflockensymbol versehen sein und eine Profiltiefe von mehr als 4 mm aufweisen.

Strafen und Versicherungsfragen

Die Missachtung der Winterreifenpflicht kann zu Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro führen. Komplikationen mit der Versicherung können zudem auftreten, wenn es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit einem nicht vorschriftsmäßig bereiftem Fahrzeug kommt. In einem solchen Fall könnte die Kaskoversicherung eine Leistung kürzen oder gar ganz verweigern.

Ähnlich verhält es sich in Deutschland, wo zwar keine generelle Winterreifenpflicht herrscht, jedoch eine situative Regelung besteht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen vorgeschrieben. Die Faustregel „Oktober bis Ostern“ ist rechtlich nicht bindend, dennoch hält der ADAC diese Regel für vernünftig, um auf der sicheren Seite zu sein. In Deutschland müssen die Winterreifen das Alpine-Symbol tragen, während die M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr ausreichend ist.

Empfehlungen für die Sicherheit

Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt in Deutschland 1,6 mm, doch der ADAC empfiehlt, mindestens 4 mm für maximale Sicherheit zu verwenden. Zudem sollten Autofahrer und Autofahrerinnen beachten, dass ganzjährig verwendbare Reifen nur dann als Winterreifen anerkannt werden, wenn sie das entsprechende Alpine-Symbol tragen. Bei einer Reifenpanne darf zwar ein Sommerreifen als Notbehelf verwendet werden, dennoch ist es ratsam, diesen schnellstmöglich durch einen Winterreifen zu ersetzen.

Vor Reisen ins Ausland sollten Fahrzeughalter die jeweiligen Regeln zur Winterreifenpflicht prüfen, da diese von Land zu Land variieren können. Der ADAC betont, dass Autovermietungen bei winterlichen Bedingungen Fahrzeuge mit Winterreifen bereitzustellen haben. Andernfalls kann der Mieter die Annahme des Fahrzeugs verweigern.

In Anbetracht dieser wichtigen Informationen sollten Autofahrer jetzt die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sowohl Geldstrafen als auch mögliche Versicherungskomplikationen zu vermeiden.


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