Ein Sturm der Entrüstung braut sich um den Berzdorfer See! Während der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses des Kreistages brachte der Grünen-Kreisrat Joachim Schulze die ungenehmigten Fahrten des Fahrgastschiffes von Unternehmer Stefan Menzel zur Sprache. Fragen über Fragen: Was weiß der Landkreis über diese Fahrten? Auf welcher Grundlage geschehen sie? Und warum dürfen sie ohne Genehmigung stattfinden? Die Aufregung ist groß!
Die Winterfahrten, die ab dem 1. November eigentlich verboten sind, um die Vogelwelt zu schützen, sorgen für hitzige Debatten. Landrat Stephan Meyer (CDU) gab zu, dass ein Antrag für eine Ausnahmegenehmigung am 29. Oktober im Landratsamt einging – viel zu spät für eine gründliche Prüfung. „Die Zeit war einfach zu kurz“, so Meyer. Doch Menzel kontert: Er habe die Genehmigung per E-Mail erhalten und plant nun Glühweinfahrten und Krimidinner auf dem See. Die Behörden jedoch sind sich uneinig: „Es handelt sich noch um ein laufendes Verfahren“, heißt es aus dem Landratsamt.
Behörden im Zwiespalt
Die Wasserschutzpolizei, zuständig für die Überwachung der Fahrten, kann diese nicht verbieten. „Wir haben keine rechtlichen Mittel, um Fahrverbote auszusprechen“, erklärt Sebastian Diebel von der Bereitschaftspolizei. Nur bei konkreten Gefahrenlagen könnte eingegriffen werden. Die Landesdirektion Sachsen wartet auf Anzeigen und Ermittlungen, um Verstöße gegen die Schifffahrtsordnung zu ahnden. „Die Winterruhe ist ein notwendiger Schutz für das Ökosystem“, betont Marcus Kossatz von den Grünen und kritisiert die Missachtung der Vorschriften durch Menzel.
Die Situation ist angespannt! Während die einen für die Einhaltung der Naturschutzgesetze plädieren, sieht der Unternehmer seine wirtschaftlichen Interessen gefährdet. Die Diskussion um die Winterfahrten auf dem Berzdorfer See ist in vollem Gange, und die Behörden stehen unter Druck, klare Entscheidungen zu treffen. Die Zeit drängt, und die Aufregung wächst!