DeutschlandRechtRemscheidTarifvertrag

Weihnachtsgeld-Check: Haben Sie Ihren Anspruch schon geprüft?

In der Vorweihnachtszeit ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Beschäftigten in Remscheid dazu auf, ihren „Weihnachtsgeld-Check“ durchzuführen. Zayde Torun, die Geschäftsführerin der NGG Düsseldorf-Wuppertal, warnt, dass zahlreiche Arbeitgeber im Gastgewerbe die vertragsgemäße Sonderzahlung gerne „vergessen“. Gerade Azubis und Mini-Jobber seien häufig von dieser „Weihnachtsgeld-Prellerei“ betroffen, was laut Torun besorgniserregend ist. Wenn im Betrieb Weihnachtsgeld gezahlt wird, haben auch die Beschäftigten in geringfügigen Beschäftigungen Anspruch auf einen Anteil dieser Sonderzahlung, der sich nach der geleisteten Arbeitszeit richtet. Nach einer aktuellen Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) erhalten nur etwa 52 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld.

Überprüfung erforderlich

Der NGG-Report hebt hervor, dass Weihnachtsgeld nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber in Betrieben mit Tarifvertrag sehr viel häufiger gezahlt wird – ganze 77 Prozent der Beschäftigten profitieren von dieser Regelung. Besonders in der Bäckerinnung in Remscheid haben alle Angestellten, von den Bäckern bis zu den Verkaufskräften, Anspruch auf Weihnachtsgeld, das je nach Beschäftigungsdauer zwischen 250 und 550 Euro betragen kann. „Die Abrechnung des Weihnachtsgeldes sollte mit der letzten Novemberauszahlung auf dem Gehaltskonto eintreffen“, erklärt Torun. Wer noch nicht sein Weihnachtsgeld erhalten hat, sollte schnellstmöglich reagieren, denn bis Ende Februar haben Beschäftigte die Möglichkeit, fehlende Zahlungen nachzufordern. Später verfällt der Anspruch endgültig.

Die NGG appelliert an alle, sich aktiv für ihre Rechte einzusetzen und fehlendes Weihnachtsgeld geltend zu machen. Torun betont: „Weihnachtsgeld hängt nicht vom guten Willen des Chefs ab, sondern ist das gute Recht der Beschäftigten. Jeder, der mindestens ein Jahr im Betrieb arbeitet, hat Anspruch auf einen halben Monatslohn als Weihnachtsgeld.“ Der Aufruf gilt insbesondere für die Angestellten im Gastgewerbe, wo es häufig zu Problemen bei der Auszahlung kommt. Ein sorgfältiger Blick in die eigenen Gehaltsabrechnungen könnte für viele zu einer angenehmen finanziellen Überraschung führen.

Kurze Werbeeinblendung

Für weitere Informationen siehe Waterboelles und Wuppertaler Rundschau.

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Sonstiges
In welchen Regionen?
Remscheid
Genauer Ort bekannt?
Remscheid, Deutschland
Beste Referenz
waterboelles.de
Weitere Infos
wuppertaler-rundschau.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"