Berlin hat einen historischen Schritt gewagt! Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist heute in Kraft getreten und revolutioniert die Art und Weise, wie Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern können. Ab sofort genügt eine einfache Erklärung beim Standesamt, um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich oder divers zu ändern – ein bedeutender Fortschritt, der von der Ampel-Koalition nach intensiven Debatten durchgesetzt wurde.
„Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen“, jubelt Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus (Grüne). Mit diesem Gesetz wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen endlich Realität. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), betont, dass Deutschland nun zu den fortschrittlichsten Ländern gehört, die eine solche Regelung eingeführt haben. „Wir ermöglichen Menschen die Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens, ohne sie zu pathologisieren“, erklärt er stolz.
Einfacher Prozess statt langwieriger Verfahren
Vergessen Sie die mühsamen Verfahren des alten Transsexuellengesetzes! Über 40 Jahre lang mussten Betroffene sich mit kostspieligen Gutachten und Gerichtsbeschlüssen herumschlagen. Jetzt reicht eine Anmeldung beim Standesamt, und nach einer dreimonatigen Wartezeit kann die Erklärung abgegeben werden. Diese Frist dient als Bedenkzeit für die Betroffenen. Aber aufgepasst: Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frühestens nach zwölf Monaten erneut geändert werden. Auch Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen, wie dem Einverständnis der Eltern, eine Änderung vornehmen.