Schutz für Schwangere: Wien plant Schutzzonen gegen Druck vor Kliniken!
In Wien wird ein bundesweit vorbildliches Sicherheitsgesetz vorgestellt, um Abtreibungskliniken zu schützen und Frauen zu unterstützen.

Schutz für Schwangere: Wien plant Schutzzonen gegen Druck vor Kliniken!
In Wien gibt es eine neuartige Regelung, die bundesweit als Vorbild dienen könnte, insbesondere vor dem bevorstehenden Safe Abortion Day. In diesem Kontext betont Kleine Zeitung, dass das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz bereits Maßnahmen erlaubt, um Personen, die psychischen Druck auf Menschen in sozialen oder medizinischen Einrichtungen ausüben, wegzuweisen. Diese Regelung sieht vor, dass der Widerstand gegen eine solche Wegweisung mit einer Geldstrafe von bis zu 700 Euro geahndet werden kann.
Besonders aktiv ist in diesem Bereich die Abgeordnete Disoski, die mehrere Anträge im Nationalrat eingebracht hat. Diese fordern unter anderem die Einrichtung von Schutzzonen für schwangere Frauen und Ärzte, die einen Radius von höchstens 150 Metern um Beratungs- und Behandlungsstellen betreffen sollen. Disoski kritisiert die momentane Situation rund um Schwangerschaftsabbrüche in Österreich als „beschämend“. Jede dritte Frau sieht sich einmal in ihrem Leben mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert, was oft zur Notwendigkeit führt, zwischen Bundesländern zu wechseln, um einen medizinischen Eingriff zu erhalten.
Verschiedene Ansätze zur Gesetzgebung
Unterstützt wird Disoski von den NEOS, die ebenfalls die Streichung von Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch fordern. Diese Partei hebt hervor, dass mehr Unterstützung für Betroffene, einschließlich besserer Beratungsangebote und Schutzzonen, notwendig ist. Im Regierungsübereinkommen zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS wird zudem die Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen erwähnt.
Holzleitner, ebenfalls aktiv in der Thematik, unterstreicht die Dringlichkeit, Schritte für mehr Frauengesundheit zu unternehmen. Dazu gehört auch die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung. Als Teil dieser Bemühungen schlägt Disoski vor, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern, ähnlich wie in Frankreich.
Regeln und Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch
In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nicht strafbar, wie wien.gv.at erklärt. Voraussetzung für den Abbruch ist eine ärztliche Beratung, wobei die betroffene Frau keine Gründe angeben muss. Mädchen und junge Frauen zwischen 14 und 18 Jahren können ohne die Zustimmung der Eltern handeln, wenn sie als einsichts- und urteilsfähig gelten.
Es wird empfohlen, mehrere gynäkologische Abteilungen wegen möglicher Wartezeiten zu kontaktieren, und die Kosten für einen Abbruch sind in der Regel privat zu tragen. Aktuell betragen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch im Wiener Gesundheitsverbund 417,35 Euro, wobei zusätzliche Kosten für bestimmte medizinische Maßnahmen anfallen können.
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass in Deutschland jährlich etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Hier gibt es verschiedene Regelungen, unter anderem die Beratungsregelung, nach der ein Abbruch innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis erfolgen darf, vorausgesetzt, es liegt eine Beratungsbescheinigung vor. Diese Regelungen, erläutert BMBF, bieten einen Rahmen für Schwangere, die angesichts von ungewollten Schwangerschaften Unterstützung benötigen.
Der Fokus auf die Unterstützung von Frauen in schwierigen Situationen bleibt zentral. Die Verantwortung der Politik sowie der Gesellschaft wird in diesem Kontext immer deutlicher, um Frauen in ungewollten Schwangerschaften zu helfen und ihnen Zugang zu den notwendigen Dienstleistungen zu ermöglichen.