Im Landkreis Mittelsachsen bahnt sich die Landratswahl für das Jahr 2025 an. Die ersten offiziellen Informationen wurden am 15. Oktober im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht, was die öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Landrates betrifft. Organisatoren und Interessierte sind aufgefordert, ihre Wahlvorschläge einzureichen. Diese Frist endet am 21. November um 18:00 Uhr.
Wichtig zu wissen ist, dass sowohl politische Parteien als auch Wählervereinigungen sowie Einzelbewerbende Wahlvorschläge einreichen dürfen. Parteien oder Wählervereinigungen, die bereits im Sächsischen Landtag oder im Kreistag vertreten sind, brauchen keine Unterstützungsunterschriften für ihren Wahlvorschlag. Sollten jedoch Unterstützungsunterschriften notwendig sein, müssen die Bewerber insgesamt 240 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern im Landkreis sammeln. Diese können in den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, wo die Unterzeichner ihren Hauptwohnsitz haben, geleistet werden.
Wichtige Wahldaten
Die Wahl selbst findet in zwei Phasen statt. Der erste Wahlgang ist für den 26. Januar 2025 angesetzt. Sollte kein Wahlvorschlag mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, wird ein zweiter Wahlgang notwendig, der am 16. Februar 2025 stattfinden wird. Bewerber, die zur ersten Wahl zugelassen wurden, haben die Möglichkeit, ihre Vorschläge bis zum 31. Januar zurückzunehmen.
Die Organisation der Wahl liegt in den Händen des Kreiswahlausschusses. Dieser Ausschuss wurde im August gewählt, wobei Peter Schubert als Vorsitzender und Kristin Lippmann als stellvertretende Vorsitzende ernannt wurden. Darüber hinaus wurden sechs Beisitzer und deren Stellvertreter in den Ausschuss berufen, die unter anderem die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden.
Die bevorstehende Wahl hat eine hohe Wichtigkeit, da sie die zukünftige politische Ausrichtung des Landkreises beeinflussen wird. Wähler sind aufgerufen, sich in den Prozess einzubringen und die Wahlvorschläge aufmerksam zu verfolgen. Hinweise zu den Auslegungsorten für Unterstützungsunterschriften können ebenfalls der öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden, die auf der offiziellen Webseite des Landkreises zu finden ist. mehr dazu siehe hier.
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