OLG-Urteil: Makler dürfen nur echte Kosten nach Kündigung verlangen!
Das OLG Frankfurt entschied, dass nach Kündigung eines Maklervertrags nur konkret nachgewiesene Kosten erstattungsfähig sind.
OLG-Urteil: Makler dürfen nur echte Kosten nach Kündigung verlangen!
Ein bahnbrechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat die Spielregeln für Makler und ihre Kunden neu definiert! Am 23.10.2024 entschied das Gericht, dass Makler nach einer Kündigung durch den Kunden nur für konkret nachweisbare Kosten entschädigt werden können. Kunden, die ihre Verkaufsabsicht aufgeben, sind nicht verpflichtet, allgemeine Betriebskosten zu übernehmen – selbst wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers steht!
Streit um Kosten nach Vertragskündigung
Die Kündigung eines Maklervertrags führt oft zu heftigen Auseinandersetzungen über die zu erstattenden Kosten. Das OLG Frankfurt stellte klar, dass Makler lediglich Anspruch auf die Erstattung von tatsächlich entstandenen und belegbaren Aufwendungen haben, die direkt mit dem spezifischen Auftrag verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Inserate oder spezielle Besichtigungen. Aber Vorsicht: Die Forderung nach anteiligen Gemeinkosten, wie etwa Bürokosten, ist strikt ausgeschlossen!
AGB-Klauseln unter Beschuss
In einem weiteren entscheidenden Punkt erklärte das OLG, dass eine Klausel in den AGB, die einen Aufwendungsersatz für Gemeinkosten vorsieht, unwirksam ist. Diese Regelung benachteiligt Kunden unangemessen und führt zu Pflichten, die über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen. Kunden müssen nur für Aufwendungen aufkommen, die direkt mit ihrem Auftrag zu tun haben. Klauseln, die darüber hinaus auch allgemeine Bürokosten einbeziehen, sind damit nichtig!
Dieses Urteil ist ein klarer Sieg für die Rechte der Kunden und bietet einen starken Schutz vor überzogenen finanziellen Forderungen. Kunden können sich nun sicher sein, dass sie nur für die tatsächlich im Rahmen ihres Auftrags angefallenen Kosten aufkommen müssen. Makler hingegen sollten ihre Vertragsklauseln genau unter die Lupe nehmen, um unangemessene Regelungen zu vermeiden!