Remscheid. Der 70-jährige Reinhard Theil sitzt in seiner eigenen Wohnung in der Stuttgarter Straße 14 und fröstelt bereits seit Wochen. Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub am 22. September musste er entdecken, dass die Heizung defekt ist. An der Haustür entdeckte er einen Zettel, der ihm mitteilte, die Heizungsanlage sei irreparabel und eine schnelle Lösung in Arbeit.
Die präsentierte Übergangslösung ließ jedoch viele Mieter unzufrieden. Ein Notheizgerät wurde installiert, jedoch reicht die Wärme nicht aus, um eine angenehme Raumtemperatur zu erreichen. In Theils Wohnung zeigt das Thermometer am Dienstag lediglich 16,5 Grad an. „Das ist schon ein guter Wert, aber einige Tage war es nur 14 Grad“, berichtet er frustriert.
Heizperiode und gesetzliche Vorgaben
Obwohl es keine gesetzliche Festlegung für den Beginn der Heizperiode gibt, gilt üblicherweise der Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende April als verpflichtend für Vermieter, um eine angemessene Temperatur von 20 bis 22 Grad sicherzustellen. Dr. Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes, erklärt, dass Mieter bei Nichteinhaltung das Recht auf Mietminderung haben.
Eine Raumtemperatur von 16 Grad entspricht nicht den Mietstandards; selbst nachts dürfen die Temperaturen nicht unter 18 Grad fallen. Bei Temperaturen von 16 bis 18 Grad können Mieter gegebenenfalls auf eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent bestehen, solange eine formelle Mängelmeldung an den Vermieter erfolgt. Hartmann rät ausdrücklich dazu, rechtlichen Rat einzuholen, um eine schnelle Lösung des Problems zu erreichen.
Lebensqualität und Kommunikation mit dem Verwalter
Reinhard Theil ist entschlossen, alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Optionen zu nutzen. Er schildert, dass der Kontakt zu seinem Vermieter und der Hausverwaltung kaum vorhanden sei. Statt hilfreicher Informationen, bekomme er nur leere Floskeln zu hören, die keine Maßnahmen zur Behebung des Heizungsproblems nach sich ziehen.
Darüber hinaus berichtet er von einem erheblichen Verlust an Lebensqualität durch die unzureichende Wärmeversorgung. So hatte er kürzlich Freunde zum Essen eingeladen, die bereits nach zwei Stunden aufgefordert wurden zu gehen, da es ihnen zu kalt geworden war, selbst mit dicken Strickjacken. In einem weiteren Vorfall konnte seine Tochter auf seinem Sofa nicht ohne zwei warme Decken aushalten.
Um der Situation ein Ende zu setzen, denkt Theil nun über rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen nach. Laut einem Sprecher der ZAR Real Estate Holding, dem Vermieter, werden jedoch zusätzliche mobile Ölheizungen installiert, um die temperaturmäßige Situation zu verbessern, bis die geplanten nachhaltigen Wärmepumpen in Betrieb genommen werden können.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Interessierte die aktuelle Berichterstattung auf www.rga.de einsehen.