Ein Albtraum für viele Mieter: Die Nebenkostenabrechnung schlägt ein wie eine Bombe! Wer die Nachzahlungen nicht leisten kann oder will, riskiert sogar die fristlose Kündigung! Der Mieterverein Köln warnt eindringlich: "Wer an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist, oder über einen längeren Zeitraum mehr als zwei Monatsmieten schuldig bleibt, sieht sich einem Kündigungsrisiko gegenüber."
Was auf die Abrechnung darf – und was nicht!
Hier kommt die große Überraschung: Nicht alles, was Mieter für zusätzliche Kosten halten, ist tatsächlich abzurechnen! Nur die Nebenkosten, die explizit im Mietvertrag stehen, dürfen verrechnet werden. Finanzexperte Tenhagen betont: "Zahlreiche Vermieter fügen den Hinweis hinzu, dass die Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung abgerechnet werden. Fehlt dieser wichtige Satz, stellt sich die Frage, was genau im Mietvertrag aufgeführt ist." Zu den erlaubten Kosten zählen unverzichtbare Posten wie Heizung, Warmwasser, Kaltwasser und sogar die Kosten für die Gartenpflege!
Aber vorsicht! Höhere Kosten durch Reparaturen oder Verwaltungsgebühren dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden! "Reparaturkosten, die Gebühren für die Hausverwaltung, und sogar die Mietkosten für Rauchmelder sind ein absolutes No-Go," erklärt der Online-Dienst "Finanztip". Alles klar? Hier muss genau hingeschaut werden!
Heizkosten: So wird abgerechnet!
Die Frage aller Fragen: Wie setzen sich die Heizkosten zusammen? Mietrechtsexpertin Claudia Neumerkel klärt darüber auf: "Der sogenannte Verteilerschlüssel legt fest, wie die Energiekosten auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt werden. Der Mietvertrag hat hier die Details." Die spannende Erkenntnis? Die Abrechnung erfolgt bis zu 50% nach Quadratmetern und der Rest nach individuellem Verbrauch! Ein kluger Schachzug, um die Heizkosten im Blick zu behalten! Wer Zweifel hat, sollte selbst nachmessen – die Quadratmeterzahl könnte entscheidend sein!
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