In der Hennefer Siedlung Bülgenauel bangt eine Gemeinschaft von etwa 60 Bewohnerinnen und Bewohnern um ihre Wochenendhäuser. Diese Furcht resultiert aus einer kürzlich erlassenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das eine Abrissverfügung der Stadt Hennef für die entsprechenden Gebäude bestätigt hat. Diese endgültige Entscheidung hebt ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf.
Die städtischen Behörden argumentieren, dass viele Bewohner ohne gültige Genehmigung Anbauten an ihren Häusern vorgenommen oder ihren Hauptwohnsitz in der Siedlung angemeldet haben. Durch diese Handlungen seien die ursprünglichen Baugenehmigungen erloschen. Infolgedessen sehen sich mehrere Anwohner gezwungen, rechtliche Schritte gegen das Urteil einzuleiten, indem sie eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen wollen.
Problematische Lage der Grundstücke
Das Hauptrisiko für die Bewohner besteht nicht nur in dem drohenden Verlust ihrer Immobilien, sondern auch in den anfallenden Abrisskosten. Viele Eigentümer befürchten, dass ihre Grundstücke nahezu wertlos sind, und sie zudem die finanzielle Last der Abrissarbeiten tragen müssen. In einer Zeit, in der Immobilienpreise schwanken, könnte dies für einige Familien eine existenzielle Bedrohung darstellen.
Die Siedlung Hennef-Bülgenauel, die durch einen Damm an den Fluss Sieg grenzt, hat seit den 1960er Jahren eine Vielzahl von Wochenendhäusern hervorgebracht. Diese Häuser sind nicht nur an das Kanalnetz angeschlossen, sie genießen auch die Ansprüche einer regulären Wohnsituation, einschließlich regelmäßiger Müllabfuhr und Internetzugang.
Die Gefahren von Hochwasser
Ein weiterer Punkt auf der Agenda der Stadtverwaltung ist die potenzielle Gefährdung durch Hochwasser. Die Stadt führt an, dass die Grundstücke in einem als Überschwemmungsgebiet geltenden Bereich liegen, in dem Hochwasser von bis zu 2,5 Metern möglich ist. Diese Informationen stammen aus den Hochwassergefahren- und -risikokarten des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Hennef hat in etwa 60 Fällen den Abriss der betroffenen Gebäude gefordert, um mögliche Gefahren abzuwehren.
Es wird jedoch klargestellt, dass Häuser, für die eine gültige Baugenehmigung vorliegt, nicht von dieser Entscheidung betroffen sind und in der Siedlung verbleiben können. Allerdings könnte selbst eine gültige Genehmigung und gleichzeitig die Anmeldung eines Erstwohnsitzes in Bülgenauel dazu führen, dass diese erlischt. Die Stadt hat sich verpflichtet, jeden einzelnen Fall sorgfältig zu überprüfen.
Die anhaltenden Streitigkeiten zwischen den Bewohnern und der Stadtverwaltung werfen Fragen zur Rechtslage und zu den zukünftigen Möglichkeiten der Anwohner auf. Viele fühlen sich durch die aktuelle Situation in ihrer Existenz bedroht und sind auf Unterstützung angewiesen. Die Diskussion über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die planungspolitischen Entscheidungen, die hinter dieser Thematik stehen, wird sicherlich auch in den kommenden Wochen und Monaten anhalten.
Für weitere Informationen zu dieser Angelegenheit und den aktuellen Entwicklungen können Interessierte die Berichterstattung auf www1.wdr.de konsultieren. Dort werden die Hintergründe ausführlicher beleuchtet und die Stimmen der Anwohner berücksichtigt.
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