Dortmund – Ein skandalöser Vorfall beim pro-palästinensischen Protestcamp!
Am Mittwochabend, 30. Oktober 2024, wurde die Pressefreiheit in Dortmund schamlos herausgefordert. Ordner vor dem Protestcamp an der Emil-Figge-Straße forderten Journalisten auf, sich vor dem Betreten des Geländes durchsuchen zu lassen. Nur so könnten sie Zugang zur Versammlung erhalten! Dazu kam ein striktes Fotografier- und Filmverbot, das die Medienarbeit im Keim erstickte. Ungeheuerlich!
Polizei tritt entschlossen auf!
Die Polizei ließ sich das nicht gefallen! Der Einsatzleiter nahm sofort Kontakt mit der Versammlungsleiterin auf und machte klar, dass die Pressefreiheit ein unveräußerliches Grundrecht ist. Er forderte, dass Journalisten ungehindert berichten könnten und dass die unrechtmäßigen Durchsuchungen sofort eingestellt werden müssen. Die Personalien der Versammlungsleiterin wurden festgestellt, und ihre Kooperation war entscheidend – sie befolgte fortan die Anweisungen der Polizei. Das ist ein klarer Sieg für die freie Berichterstattung!
Pressefreiheit ist kein Verhandlungsmasse! Polizeipräsident Gregor Lange stellte am Abend unmissverständlich klar: „Die Polizei muss friedlichen Protest schützen und die Pressefreiheit durchsetzen! Journalistinnen und Journalisten haben das recht, ohne Zugangskontrollen zu berichten.“ Der Protest verlief schließlich störungsfrei, und rund 80 Teilnehmer blieben der Versammlung treu – doch die Ereignisse des Abends werfen einen Schatten auf den Umgang mit den Medien.