Wolfsburg. Bei Volkswagen bleibt die Temperatur in den Werkshallen und Büros auch während der Heizsaison stabil! Trotz der Sparmaßnahmen des Autokonzerns wird es keine Abstriche bei den Heizkosten geben. Sowohl das Unternehmen als auch der Betriebsrat bestätigen, dass die bewährten Regelungen weiterhin gelten werden. Die Temperaturen in den Arbeitsbereichen sind durch gesetzliche Vorgaben klar definiert.
Die Arbeitsstättenregel legt fest, dass Büros eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius haben müssen. In den Werkshallen hingegen schwanken die Temperaturen zwischen 17 und 19 Grad, abhängig von der Art der Arbeit. Diese Unterschiede sind logisch: Während im Büro meist gesessen wird, erfordert die Arbeit in den Hallen oft körperliche Anstrengung. Die Regelung berücksichtigt die Körperhaltung und die Arbeitsschwere, um ein angenehmes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Technische Maßnahmen zur Temperaturkontrolle
Um die geforderten Temperaturen zu erreichen, setzt Volkswagen auf technische Lösungen wie Heizungen und Belüftungssysteme. Sollte dies nicht ausreichen, kommen zusätzliche Maßnahmen wie Heizmatten zum Einsatz. Auch die Arbeitskleidung wird an die Jahreszeit und den Arbeitsort angepasst, um den Mitarbeitern ein angenehmes Arbeiten zu ermöglichen.
Es gibt jedoch eine Obergrenze: In den Hallen darf die Temperatur 26 Grad nicht überschreiten, besonders an heißen Tagen. Die gesetzlichen Vorgaben sind klar, und Volkswagen hält sich strikt daran. Im Winter 2022/23 gab es eine Ausnahme, als die Bundesregierung die Mindesttemperaturen aufgrund der Energiekrise senkte, doch nun kehrt das Unternehmen zu den regulären Standards zurück. Die Heizkosten werden also nicht gesenkt – ein klares Zeichen für das Engagement von Volkswagen für die Sicherheit und den Komfort seiner Mitarbeiter!
Details zur Meldung