In einem schockierenden Vorfall in Röbel, der vor fast einem Jahr während des Himmelfahrtstags stattfand, sind zwei Männer aus Waren wegen versuchten Totschlags angeklagt. Am Landgericht Neubrandenburg müssen sie sich nicht nur für die schweren Verletzungen eines 57-Jährigen verantworten, sondern auch für unterlassene Hilfeleistung.
Der Hauptangeklagte, ein 22-Jähriger, soll laut Staatsanwaltschaft mit einer Eisenstange dreimal auf das Opfer eingeschlagen haben. Dabei zogen die Täter sich schnell zurück und ließen den schwer verletzten Mann zurück, wobei sie laut Anklage seinen möglichen Tod zumindest billigend in Kauf nahmen.
Die Verteidigung der Angeklagten
Vor Gericht erklärten die beiden Männer, dass sie sich in einer Notwehrsituation befunden hätten. Sie behaupteten, das Opfer und ein dritter junger Mann hätten sie zuvor mit einem Kantholz angegriffen. Laut ihren Aussagen sei es ein Handgemenge gewesen, aus dem sie sich zurückgezogen hätten, nachdem Zeugen bereits Polizei und Rettungswagen alarmiert hatten.
Die schweren Vorwürfe haben in der Region hohe Wellen geschlagen, und der Prozess könnte nun eine Wende in den Ermittlungen herbeiführen. Geplant sind noch insgesamt vier weitere Gerichtstermine, bei denen die Verteidigungsstrategie weiter ausgearbeitet wird. Ein Urteil wird voraussichtlich Mitte November erwartet.
Dieser Fall hebt die Fragen der Selbstverteidigung sowie das Verantwortungsbewusstsein der Angeklagten in einer kritischen Situation hervor. Die rechtlichen Implikationen sind weitreichend und erfordern genaue Betrachtung der Beweise und Zeugenaussagen, die während des Prozesses präsentiert werden.
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