Ein aufregender Fall aus der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz sorgt für Schlagzeilen! Eine 42-jährige Lehrerin, die während ihrer kurzen Zeit in der Haftanstalt unter Beschuss geraten war, ist vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines jugendlichen Häftlings freigesprochen worden. Das Gericht in Waren entschied nach der Anhörung von rund einem Dutzend Zeugen, dass die gegen die Lehrerin erhobenen Vorwürfe nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnten. Dies bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts, der die entscheidende Wende im Prozess hervorhob.
Die Vorwürfe und die Ermittlungen
Der dramatische Fall nahm seinen Lauf, als ein damals 17-jähriger Gefangener einer JVA-Beamtin von mutmaßlichen Übergriffen berichtete. Dies entzündete die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die zur Auffassung kam, die Lehrerin habe im Dezember 2022 ihre Position ausgenutzt, um sich unzulässigen Handlungen hinzugeben. Die Anklage forderte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, während die Verteidigung auf den Freispruch drängte.
Trotz der starken Anklage war die Richterbank nicht überzeugt. Nach intensiven Verhandlungen und Zeugenbefragungen konnten die behaupteten Übergriffe nicht ausreichend belegt werden. In der Folge wurde die Lehrerin freigesprochen, ein Urteil, das nach wie vor nicht rechtskräftig ist. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte das Justizministerium die Lehrerin bereits Anfang 2023 in der Probezeit gekündigt, obwohl sie die Anschuldigungen stets vehement zurückwies und sich für ihre Unschuld einsetzte.