Kieler Boxsportler verurteilt: Drei Jahre Haft nach blutiger Schlägerei!

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Im Atrium-Prozess in Kiel wurde der 22-jährige Marvin K. wegen gefährlicher Körperverletzung zu 3 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt.

Kieler Boxsportler verurteilt: Drei Jahre Haft nach blutiger Schlägerei!

Kiel/Schwentinental. In einem schockierenden Urteil hat das Kieler Landgericht den 22-jährigen Boxsportler Marvin K. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Richter entschieden, dass ab einem bestimmten Punkt von Notwehr oder Nothilfe keine Rede mehr sein könne. Die Verteidigung ist empört und plant, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen.

Die brutale Auseinandersetzung ereignete sich in der Nacht zum 21. April 2024 um 4.45 Uhr vor der Diskothek Atrium im Ostseepark. Was als ein gewöhnlicher Streit begann, endete mit drei schwer verletzten jungen Menschen, die Hirnblutungen, Knochenbrüche und Schnittwunden erlitten. Ein Handyvideo einer Mitarbeiterin der Diskothek dokumentierte die entscheidenden Momente der Gewalt, während Überwachungskameras den Tathergang aus verschiedenen Perspektiven festhielten.

Die Eskalation der Gewalt

Im Video ist zu sehen, wie Marvin K. und seine Freunde von drei Angreifern verfolgt und bedroht werden. Zunächst weicht K. aus und flüchtet, doch als seine Freunde angegriffen werden, greift er ein. Die Situation eskaliert schnell: K. und sein Freund setzen Schläge ein, um sich zu verteidigen, was zunächst als Notwehr gilt. Doch als K. den aggressivsten Angreifer zu Boden bringt und dann mit einem Fußtritt und Messerstichen nachsetzt, überschreitet er die Grenzen der Selbstverteidigung. „Das war keine Notwehr mehr“, stellte der Vorsitzende Richter fest.

Marvin K. ist kein unbeschriebenes Blatt: Mit einem Vorstrafenregister, das schwere Körperverletzung und Raub umfasst, war er bereits vorbelastet. Trotz seines Geständnisses und der gezeigten Reue konnte er eine Haftstrafe nicht abwenden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine längere Strafe gefordert, während die Verteidigung auf Bewährung hoffte. Der Fall könnte nun in einem Revisionsverfahren vom Bundesgerichtshof überprüft werden, was für juristische Aufregung sorgen dürfte.