Schwalm-Eder-Kreis

Schwalmstadt: 57-Jähriger wegen Kinderpornografie zu Bewährungsstrafe verurteilt

In einem aufsehenerregenden Verfahren hat das Amtsgericht Schwalmstadt einen 57-jährigen Mann aus dem südlichen Schwalm-Eder-Kreis wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilt. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt, wobei die Bewährungszeit auf drei Jahre festgelegt wurde.

Der Prozess entblätterte erschreckende Details über die Vorwürfe gegen den Mann, der zugegeben hat, auf seinem Handy sieben Bilder und 22 Videos mit kinderpornografischem Inhalt gespeichert zu haben. In der Verhandlung räumte der Angeklagte die Beschuldigungen offen ein und zeigte sich sichtlich betroffen. Sein Verteidiger schilderte, dass er "neuralgisch und voller Scham" sei. Zum Zeitpunkt der Straftat befand sich der 57-Jährige in einer schwierigen Lebenssituation: Er war arbeitslos, hatte Probleme in der Familie, da seine Tochter ihn ablehnte, und seine Ehe war zerbrochen. Laut seinen eigenen Aussagen soll er auch zu viel Alkohol konsumiert haben.

Ein Moment der Einsicht

Eine bemerkenswerte Wendung nahm die Verhandlung, als der Angeklagte angab, dass der gesamte Prozess für ihn wie ein „heilsamer Schock“ gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft konfrontierte ihn mit der Tatsache, dass er die Dateien auch weitergesendet habe, woraufhin der Mann erklärte: „Eine pädophile Neigung habe ich nicht. Zu so etwas fühle ich mich nicht mehr hingezogen.“ Diese Aussage wurde von einer Polizistin bekräftigt, die bei der Hausdurchsuchung anwesend war. Sie berichtete, dass der Angeklagte bei der Übergabe der Vorwürfe „zu zittern begann und ohnmächtig wurde“.

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Insgesamt wurden während der Durchsuchung 41 Bilder sowie eine halbe Stunde Videomaterial gefunden. Die Staatsanwaltschaft beschrieb den Inhalt als „nicht nur reines Posing, sondern auch Missbrauch“ und führte an, dass einiges davon jugendpornografisch oder an der Schwelle zur Strafbarkeit sei. Trotz der Schwere der Vorwürfe entschied der Richter, auf eine Geldstrafe zu verzichten, da der Mann in der Vergangenheit nicht straffällig geworden war.

Zusätzlich zu der Haftstrafe muss der Angeklagte auch mit erheblichen Kosten für das Verfahren rechnen, die in einen hohen vierstelligen Bereich steigen könnten. Der Richter verwies auf die dramatische Lebenssituation des Angeklagten als Grund für sein Urteil. Er stellte fest, dass der Prozess einen bleibenden Eindruck auf den 57-Jährigen hinterlassen hat und dass sich sein Leben zu diesem Zeitpunkt "in den Fugen verloren" hatte.

Das Urteil ist sowohl ein Zeichen der Justiz für die Gesellschaft als auch eine Mahnung an alle, die in ähnliche Verhältnisse geraten könnten. Während der Angeklagte bereits Maßnahmen ergriffen hat, um sein Leben zu ändern, bleibt die Frage, wie solche Vergehen in der Gesellschaft zu verhindern sind.

Für weitere Informationen zu diesem Fall und den Hintergründen bietet ein Artikel auf www.hna.de tiefere Einblicke in die Entwicklungen und die Details der Verhandlung.


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Schwalmstadt, Deutschland
Quelle
hna.de

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