Ein dramatisches Urteil aus Hannover: Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines türkischen Staatsbürgers gegen seine Ausweisung abgelehnt! Der Mann, der wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurde, muss Deutschland verlassen. Die schockierenden Ereignisse begannen im Oktober 2018, als der gebürtige Hannoveraner in einem Streit auf der Limmerstraße einen Passanten so brutal schlug, dass dieser wenige Tage später starb. Im Jahr 2019 wurde er zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, und die Stadt Hannover entschied, ihn nach seiner Haftentlassung auszuweisen.
Der Verurteilte, der zum Zeitpunkt der Tat drogenabhängig war, klagte gegen die Ausweisung, doch das Gericht wies die Klage zurück. Es stellte fest, dass der Mann während seiner Zeit in einer Fachklinik, in die er nach einem Teil seiner Haftstrafe eingewiesen wurde, mehrfach rückfällig geworden war. Dies, zusammen mit der Schwere seiner Tat, führte zu der Entscheidung, dass das Risiko weiterer schwerer Straftaten zu hoch sei. Das Gericht erklärte die Ausweisung für rechtmäßig und wies darauf hin, dass das Interesse des Mannes, bei seiner Familie in Deutschland zu bleiben, nicht schwerer wiegt als die öffentliche Sicherheit.
Schicksal besiegelt: Ausweisung trotz familiärer Bindungen
Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Folgen: Die Aufenthaltsgenehmigung des Mannes erlischt mit der Ausweisung. Er hatte argumentiert, dass er seine familiäre Lebensgemeinschaft mit seiner Partnerin und seinen Kindern in Deutschland aufrechterhalten wolle, doch das Gericht sah dies anders. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich, doch eine baldige Abschiebung in den Irak scheint wenig wahrscheinlich. Die Situation bleibt angespannt, während der Verurteilte nun vor der Herausforderung steht, sein Leben außerhalb Deutschlands neu zu gestalten.