
Die Zeit läuft ab! Millionen Autofahrer in Deutschland müssen bis zum 19. Januar 2025 ihre alten Führerscheine umtauschen. Diese Umtauschpflicht betrifft vor allem Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Die EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingt Länder innerhalb der EU dazu, die Führerscheine einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. In Deutschland wurde ein gestaffelter Umtauschplan eingeführt, um lange Wartezeiten und überfüllte Behörden zu vermeiden. Laut ADAC müssen etwa 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden, darunter circa 15 Millionen alte Papierführerscheine und etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben wurden, wie suedwest24.de berichtete.
Alternativen und Folgen bei Versäumnis
Die Teilnahme am Umtausch ist verpflichtend für alle, die 1971 oder später geboren wurden und einen Papierführerschein besitzen. Wer diese Frist verpasst, trägt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, wenn er seinen alten Führerschein nach dem Stichtag weiterhin nutzt. Dies wird jedoch nicht als Straftat gewertet, ist aber dennoch problematisch, insbesondere bei Anmietungen von Fahrzeugen im Ausland. Wer sein Dokument nicht rechtzeitig umtauscht, muss folglich mit massiven Einschränkungen rechnen, wie rtl.de aufzeigt.
Der Umtausch kann in der Regel ohne Gesundheitsprüfung und ohne zusätzliche Prüfungen erfolgen. Die Gebühr für den Umtausch liegt bei etwa 25 Euro, wobei noch Kosten für ein biometrisches Passfoto hinzukommen können. Es gibt Möglichkeiten, den Führerschein online umzutauschen, doch die Anforderungen variieren je nach Region und Landkreis.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung