In Eichstätt bleibt vieles beim Alten, doch die Grundsteuerreform bringt frischen Wind! Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sollen auch im Jahr 2025 stabil bei 400 Prozent bleiben. Doch Stadtkämmerer Herbert Rehm warnte am Donnerstagabend im Haupt- und Werkausschuss: „Die ganze Berechnungsgrundlage des Finanzamtes hat sich verändert.“ Das bedeutet, dass trotz unveränderter Hebesätze die meisten Bürgerinnen und Bürger mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden.
Veränderungen in der Berechnung
Die Stadt hat keinen Einfluss auf die grundlegenden Änderungen, die vom Finanzamt vorgenommen wurden. Rehm machte deutlich, dass die Hebesätze nicht das entscheidende Element der Reform sind. „Es ist wichtig zu verstehen, dass die Berechnungsmethoden sich grundlegend gewandelt haben“, erklärte er. Diese Veränderungen könnten für viele Eichstätter zu unerwarteten finanziellen Belastungen führen, auch wenn die Hebesätze gleich bleiben.
Die Diskussion im Ausschuss zeigt, dass die Stadtverwaltung sich intensiv mit den neuen Regelungen auseinandersetzt. Die Bürger müssen sich darauf einstellen, dass die Reform nicht nur Zahlen betrifft, sondern auch ihre persönlichen Finanzen beeinflussen kann. Die Unsicherheit bleibt, während die Stadt sich auf die kommenden Änderungen vorbereitet.