Ein bedeutendes Ereignis für die Kunst- und Architekturwelt: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Fassade des legendären Audimax der ehemaligen Hochschule Düsseldorf unter Denkmalschutz gestellt! Dieses markante Bauwerk, entworfen von dem berühmten Künstler Günter Fruhtrunk, wird nun als wertvolles kulturelles Erbe anerkannt. Die ersten Schritte zur Unterschutzstellung wurden bereits im Februar eingeleitet, und nun ist der Prozess abgeschlossen. Die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Düsseldorf ist nur noch Formsache!
Die beeindruckende Fassade, die 1969 vollendet wurde, zeigt ein über 100 Meter langes Fliesenband mit schillernden, diagonal angeordneten Streifen – ein Meisterwerk, das Fruhtrunks unverwechselbaren Stil verkörpert. Bekannt für das ikonische Design der Alditüte, hat Fruhtrunk mit dieser Wandgestaltung ein Kunstwerk geschaffen, das weit über die Grenzen Düsseldorfs hinaus Beachtung fand. Die Fassadengestaltung hat nicht nur die Blicke auf sich gezogen, sondern auch die Herzen der Kunstliebhaber erobert!
Der Weg zur Denkmalschutzstellung
Die Unterschutzstellung eines Denkmals folgt einem strengen, gesetzlich geregelten Verfahren. Der Antrag wird in der Regel vom „Amt für Denkmalpflege im Rheinland“ gestellt, das beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) angesiedelt ist. Ein Gutachten, das den kulturellen und künstlerischen Wert des Objekts belegt, wird erstellt. Nach einer Anhörung der Eigentümer prüft die Bezirksregierung Düsseldorf das Gutachten und führt eigene Recherchen durch. Auf dieser Grundlage wird ein rechtlich fundierter Eintragungstext erstellt, der die Denkmalwertbegründung enthält.
Nach der Abstimmung mit dem Fachamt des LVR erhalten die Eigentümer schließlich den Eintragungsbescheid, und das Denkmal wird offiziell in die Denkmalliste aufgenommen. Die Fassade des Audimax hat nun ihren wohlverdienten Platz unter den geschützten Denkmälern der Stadt Düsseldorf – ein Triumph für die Kunst und die Architektur!