Der Flughafen BER, bekannt als pulsierender Verkehrsknotenpunkt der deutschen Hauptstadt, hat sich als etwas anderes entpuppt – eine Schlagzeile mit tierischer Bedrohung! In einem besorgniserregenden Schritt ist ab sofort erlaubt, auf die dort heimischen Biber zu schießen, um drohende Gefahren für den Flughafenbetrieb abzuwehren. Die Informationen stammen von einer Sprecherin des Landkreises Dahme-Spreewald und sind bis März 2025 in Kraft.
Warum diese drastischen Maßnahmen? Die süßen Nagetiere haben sich auf dem Flughafenareal eingenistet und ihre Bauten verursachen gefährliche Rückstaus. Diese könnten die Regenwasserableitung über den Selchower Flutgraben erheblich stören, was schon bald zu ernsthaften wirtschaftlichen Schäden führen könnte! Der Flughafen hat das dringend benötigte Abfließen von zwei Kubikmetern Wasser pro Sekunde zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs zu gewährleisten, was nun auf der Kippe steht.
Besondere Regeln für die Biber
Biber stehen in Deutschland grundsätzlich unter Schutz, doch in Ausnahmesituationen sind scharfe Maßnahmen zulässig. Die Brandenburger Biberverordnung gestattet Abschüsse besonders bei Hochwassergefahr, ein Beispiel dafür war die kürzliche Hochwasserlage entlang der Oder. Die Natur und die Infrastruktur stehen in einem fragilen Gleichgewicht, und erneut wird die Frage aufgeworfen: Wie weit kann der Mensch gehen, um seine Systeme oder die Natur zu schützen?
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