Rene Benko zieht Einspruch zurück – Prozess im November erwartet!
Rene Benko hat seinen Einspruch gegen eine zweite Anklage zurückgezogen, die mit Vermögensverschiebung in Höhe von 370.000 Euro zusammenhängt.

Rene Benko zieht Einspruch zurück – Prozess im November erwartet!
René Benko, ein bekannter Unternehmer, hat seinen Einspruch gegen eine zweite Anklage zurückgezogen. Dies wurde von seinem Anwalt Norbert Wess bestätigt, der in einer Mitteilung an die APA keine Gründe für dieses Zurückziehen nannte. Die Anklage, die nun rechtskräftig ist, bezieht sich auf einen Schaden von insgesamt 370.000 Euro, den Benko verursacht haben soll, indem er Vermögenswerte während seiner Insolvenz als Einzelunternehmer beiseitegeschafft hat. Diese Informationen wurden von exxpress.at bereitgestellt.
Zu den konkreten Vermögenswerten, die Benko zugeschrieben werden, zählen Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie elf hochpreisige Uhren und weitere wertvolle Gegenstände mit einem Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Diese Vermögenswerte sollen in einem Tresor im Haus von Angehörigen des Unternehmers verborgen gewesen sein. Zudem wird berichtet, dass eine Mitangeklagte Benko bei diesen Handlungen unterstützt hat. Das Landesgericht Innsbruck muss nun einen Prozesstermin anberaumen, der möglicherweise im November stattfinden könnte und auf einen Tag angesetzt ist.
Rechtlicher Hintergrund
Der rechtliche Kontext dieser Anklage wird durch die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) ergänzt. Laut rsw.beck.de hat der BGH entschieden, dass ein Insolvenzverwalter den Schuldner nicht direkt auf Zahlung verklagen kann. Stattdessen ist der Verwalter während des Insolvenzverfahrens der Inhaber des gesamten schuldnerischen Vermögens und kann dieses durch Zwangsvollstreckung herausverlangen. Dies könnte in Bezug auf Benkos Fall von Bedeutung sein, sollten Gläubiger Ansprüche gegen sein Vermögen geltend machen wollen.
Ein prägnantes Beispiel verdeutlicht diese Regelung: Ein Mann überweis der Insolvenz seines Unternehmens rund fünf Millionen Euro auf das Konto seiner Ehefrau, bevor er in Insolvenz ging. Der Insolvenzverwalter wusste erst Jahre später von dieser Vermögensverschiebung. Das Landgericht Berlin wies zunächst die Klage gegen den Schuldner ab, aber das Kammergericht gab der Klage gegen die Firma statt. Der BGH hob diese Entscheidung auf, da der Verwalter bereits die Inhaberschaft über das schuldnerische Vermögen innehatte.
Die Situation rund um Benko bleibt angespannt. Die bevorstehende Gerichtsverhandlung könnte nicht nur neue Informationen über die Vorwürfe ans Licht bringen, sondern auch die Mechanismen des Insolvenzrechts und der Rechte der Gläubiger ins Rampenlicht rücken. Weitere Details über das Verfahren und dessen Fortgang werden mit Spannung erwartet.
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