Ein bedeutender Termin steht bevor, insbesondere für die Bürger, die zwischen 1971 und 1980 geboren wurden. Diese Personengruppen müssen bis spätestens Sonntag, den 19. Januar 2025, einen alten rosafarbenen Führerschein – oft auch als „Lappen“ bekannt – gegen einen neuen umtauschen. Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass alle Anträge bis Mitte November eingereicht werden sollten, um Verzögerungen zu vermeiden.
Ein Umtausch ist notwendig, da alle Führerscheine künftig in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Diese Umstellung bringt längere Produktionszeiten mit sich, weshalb eine frühzeitige Antragstellung empfohlen wird. Die Kernpunkte des Umtauschprozesses sind für die Betroffenen von Interesse.
Wo kann der Führerschein-Umtausch beantragt werden?
Der Antrag auf Umtausch kann bequem von zu Hause aus vorbereitet werden. Dafür wurde eine spezielle Vorlage online bereitgestellt, die auf der Homepage der Kreisverwaltung Donnersbergkreis heruntergeladen und ausgefüllt werden kann. Anschließend kann der Antrag per Post verschickt oder direkt in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung oder der entsprechenden Verbandsgemeindeverwaltung eingeworfen werden. Die Formulare sind unter dem Abschnitt „Bürgerservice – Formulare A-Z“ zu finden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich bei der Kreisverwaltung oder bei den Einwohnermeldeämtern abzuholen. Auch eine persönliche Antragstellung in den Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung ist möglich. Dabei sollten die jeweiligen Öffnungszeiten und ein möglicherweise bestehendes Terminsystem beachtet werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Wer sich fragt, was mit dem alten Führerschein passiert: Auf Wunsch wird dieser nach der Entwertung an den Bewerber zurückgegeben. Dies kann für viele von Bedeutung sein, die an diesem Dokument hängen oder es als Sammlerstück betrachten.
Für den Umtausch des Führerscheins wird eine Gebühr von 25,30 Euro erhoben. Es handelt sich hierbei um eine Standardgebühr, die die Bearbeitungs- und Produktionskosten abdeckt. Betroffene sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass die Bearbeitungszeit je nach Behörde zwischen vier und acht Wochen variieren kann. Diese Zeit kann verlängert werden, falls zusätzliche Unterlagen von anderen Behörden angefordert werden müssen.
Die rechtzeitige Vorbereitung für den Umtausch des Führerscheins ist entscheidend, um mögliche Schwierigkeiten und Verzögerungen zu vermeiden. Eine umfassende Übersicht über die notwendigen Schritte und Informationen findet sich auf der Webseite der Kreisverwaltung. Für weitere Details können Interessierte die aktuelle Berichterstattung auf www.wochenblatt-reporter.de konsultieren.
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