Ein bemerkenswerter und umstrittener Fall hat sich in Deutschland ereignet, bei dem das Sorgerecht eines Paares, das der umstrittenen Sekte „Zwölf Stämme“ angehört, zurückgewonnen wurde. Das Amtsgericht Dillingen hat entschieden, dass es für die 14-jährige Tochter, die im Herbst 2021 aus ihrer Pflegefamilie verschwunden war, keine Gefahren mehr für das Kindeswohl gibt. Dies stellt eine erhebliche Wendung in einem Rechtsstreit dar, der bereits seit 2013 andauert.
Im Jahr 2013 hatten die deutschen Behörden aufgrund von Misshandlungsvorwürfen gegen die „Zwölf Stämme“ das Kind den Eltern entzogen und in Pflege gegeben. Die Schülerin war dann 2021 beim Joggen entlaufen, und es stellte sich heraus, dass sie wieder bei ihren leiblichen Eltern lebte, deren Aufenthaltsort jedoch unbekannt ist. Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen hat das Gericht nun entschieden, dass eine Rückkehr zu den Eltern für die Jugendliche akzeptabel sei.
Ein entscheidendes Gerichtstreffen
Eine Schlüsselrolle in dieser Entscheidung spielte eine Videokonferenz, die im Juni 2022 zwischen dem Mädchen, ihren Eltern und dem Familiengericht stattfand. Dort äußerte die 14-Jährige den klaren Wunsch, in der Bevölkerung ihrer Glaubensgemeinschaft zu leben. Ihre Pflegeeltern haben dieser Rückkehr zugestimmt, was letztendlich die Wende in diesem Sorgerechtsstreit einläutete. Das Gericht hatte zuvor Anträge auf Rückübertragung des Sorgerechts der Eltern abgelehnt, aber diesmal lag eine andere Bewertung vor.
Trotz der positiven Entscheidung bleibt das Gericht vorsichtig. Es ist sich der Möglichkeit bewusst, dass das Mädchen möglicherweise unter dem Einfluss ihrer Eltern steht, jedoch hat die Jugendliche an einem persönlichen Gespräch klar zum Ausdruck gebracht, dass sie bei ihren Eltern bleiben möchte. Zudem äußerte sie den Wunsch, ihre Pflegeeltern zu besuchen. Sie sei sich der Einschränkungen bewusst, die das Leben in der Glaubensgemeinschaft mit sich bringt, und wollte diese eintönigen Herausforderungen eigenverantwortlich annehmen.
Sorge um das Kindeswohl
Die Gründe für das ursprüngliche Sorgerechtsentzug waren ernster Natur, da es Berichte über körperliche Züchtigungen innerhalb der Sekte gab. Während es für Kinder bis zum 13. Lebensjahr rechtlich zulässig ist, gibt es für Jugendliche ab diesem Alter jedoch andere Regelungen. Das Gericht erkannte, dass die Gefahren, die zuvor vom Gericht gesehen wurden, nun als nicht mehr gegeben betrachtet werden.
Die Rückkehr der Familie in das Sorgerechtsumfeld wird als Fortschritt gewertet, jedoch bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickeln wird. Die Sekte „Zwölf Stämme“ war 2013 aufgrund von Sorgerechtsstreitigkeiten mit Jugendämtern nach Tschechien übergesiedelt, um dort ihre Gemeinschaft weiterzuführen. Diese Entwicklungen werfen wiederholt Fragen zur Sicherheit und dem Wohl der dort lebenden Kinder auf.
Weitere Informationen zu diesem vielschichtigen Fall sind in einem Artikel von www.nordbayern.de zu finden.