Rosenheim

70-jähriger Händler vor Gericht: Illegale Schrottverschiffung nach Nigeria!

Ein 70-jähriger Altwarenhändler aus Aßling steht im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Falles vor dem Amtsgericht Ebersberg, nachdem er versuchte, eine große Menge illegalen Schrott nach Nigeria zu verschiffen. Der Mann hatte einen Container mit zahlreichen Autowracks, alten Elektrogeräten, Reifen und mehr beladen, was gegen die Einfuhrbestimmungen in dem westafrikanischen Land verstößt. Offenbar waren ihm die Konsequenzen seines Handelns nicht klar, da das Land strenge Importverbote für solche Abfälle hat.

Im Oktober 2022 soll der Verkäufer von einem gemieteten Grundstück aus den Container beauftragt haben, der dann über den Hamburger Hafen nach Lagos verschifft werden sollte. Bei der Überprüfung durch die Polizei wurde der Container jedoch sichergestellt, bevor er seine Reise antreten konnte. Darin fanden die Beamten über eintausend Altreifen, beschädigte Fahrzeuge und viele Haushaltsgeräte, die offenbar nicht den Importbedingungen entsprachen.

Die gerichtliche Auseinandersetzung

Vor Gericht versuchte der Angeklagte, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Durch seinen Anwalt ließ er ausrichten, dass er zwar den Container bestellt hatte, jedoch auch andere Händler beteiligt seien, die die restliche Fracht verpackt hätten. Er selbst habe nur die Elektrogeräte geliefert und betont, dass diese voll funktionsfähig gewesen seien, basierend auf der Packliste. Sein Verteidiger argumentierte, dass er somit seinen Verpflichtungen nachgekommen sei.

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Richter Frank Gellhaus wies jedoch die Argumentation des Angeklagten entschieden zurück. Er betonte, dass der Händler der Vertragspartner sei und somit die Verantwortung trage. Daraufhin führte der Richter an, dass der Angeklagte über seine bisherigen Vorstrafen, darunter mehrere wegen Abfalldelikten, umso mehr Verantwortung hätte tragen müssen. „Sie wissen, wie der Verkauf ins Ausland abläuft“, stellte der Richter fest.

Strafmaß und rechtliche Konsequenzen

Die Staatsanwaltschaft forderte angesichts der Vorgeschichte des Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 1.000 Euro. Der Richter schloss sich dieser Einschätzung an und machte deutlich, dass es keine akzeptable Lösung sei, Abfall, der in Deutschland nicht mehr gebraucht wird, nach Nigeria zu verbringen. “Diese Prozesse scheinen den Angeklagten nicht sonderlich interessiert zu haben”, erklärte der Staatsanwalt im Gerichtssaal.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Probleme im illegalen Abfallhandel und die Herausforderungen, die sich aus der Verschiffung von Schrott ins Ausland ergeben. Auch wenn der Angeklagte versuchte, seine Verantwortung zu minimieren, wird der Fall möglicherweise auch präventive Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Praktiken anstoßen. Details zu den rechtlichen Implikationen dieser Verhandlung sind auch bei www.merkur.de nachzulesen.

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Quelle/Referenz
merkur.de

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