Ein Lehrer aus dem Raum Freising muss die schwerwiegenden Konsequenzen seiner verbotenen Beziehung zu einer 17-jährigen Schülerin tragen. Wie der Merkur berichtete, wurde seine Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenstatus vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München abgewiesen. In den Jahren 2017 bis 2018 hatte er eine intensive sexuelle Beziehung zu der Schülerin, die er als ehemaliger Lehrer betreute. Das Gericht klassifizierte sein Verhalten als „inakzeptabel“ und verwies auf eine „eklatante Verletzung des Distanzverbotes“, wie die Richter feststellten.
Trotz seiner Bemühungen um persönliche Rehabilitierung, etwa durch Psychotherapie, konnte er das Urteil nicht anfechten. In seiner Verteidigung versuchte der Lehrer sogar zu argumentieren, dass die Schülerin nicht zu seiner Schule gehörte, sondern lediglich einen Nachmittagskurs bei ihm belegte. Das Gericht wies diesen Versuch als „erfunden“ zurück und betonte, dass er für das Mädchen als Lehrender verantwortlich war. Im Vorfeld war er bereits im Februar 2022 vorläufig aus dem Dienst entfernt worden, nachdem die Affäre ans Licht gekommen war.
Auswirkungen auf den Beruf
Die Affäre führte nicht nur zu seiner Entlassung, sondern hatte auch rechtliche Nachwirkungen: Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Fall ermittelt, die Verfahren jedoch später eingestellt. Der Lehrer bedauerte öffentlich, sagte: „Ich schäme mich und bedauere zutiefst, was vorgefallen ist.“ Trotz seiner damaligen Erfolge als Lehrer, die als „gut“ dokumentiert waren, ist er nun von seinen beruflichen Pflichten ausgeschlossen. Möglicherweise wird dies weitere Konsequenzen für seine persönliche und familiäre Situation haben, da er als verheirateter Mann mit Kindern bei vielen Gelegenheiten zusehen muss, wie sein Leben durch diese Entscheidung ins Wanken gerät, wie Der Spiegel ergänzte.
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