Erding

Eskalation der Liebe: Ex-Verlobter vor Gericht wegen Körperverletzung!

Ein dramatisches Ende einer On-Off-Beziehung hat das Amtsgericht Erding in Aufregung versetzt! Ein 30-jähriger Mann steht im Zentrum eines schockierenden Vorfalls, der in Reichenkirchen eskalierte. Nach einer hitzigen Auseinandersetzung mit seiner 24-jährigen Ex-Verlobten, die von Zweifeln an seiner Treue geprägt war, kam es zu körperlichen Übergriffen. Der Mann wurde wegen Körperverletzung und mehrfacher Missachtung eines Kontaktverbots verurteilt und muss nun tief in die Tasche greifen.

Die Beziehung zwischen dem Paar, das in Erding lebte, war von ständigen Streitigkeiten geprägt. Nach einer Trennung vor einem Jahr suchte die Frau das Gespräch mit ihrem Ex, was in einer verbalen Auseinandersetzung endete. Während sie versuchte, zu ihren Eltern zu fahren, verfolgte er sie und stoppte ihr Auto. In einem aggressiven Akt zerrte er sie aus dem Fahrzeug und warf ihr Handy ins Gras. Die Frau schilderte unter Tränen, dass er sie in den Schwitzkasten nahm und sie nur noch Schläge spürte. Die genauen Umstände blieben unklar, da die Aussagen beider Parteien stark voneinander abwichen.

Die Folgen der Eskalation

Die Situation wurde noch dramatischer, als ein zufällig vorbeikommender Autofahrer eingriff und die Polizei rief. Die Frau musste mit Augenverletzungen und Hämatomen ins Krankenhaus gebracht werden. Auch der Angeklagte, der sich selbst bei der Polizei meldete, war emotional betroffen, blieb jedoch bei seiner Behauptung, dass er aus Notwehr gehandelt habe. Richter Andreas Wassermann sah dies jedoch anders und stellte fest, dass die Beweise gegen den Angeklagten überwogen.

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Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 6880 Euro, während die Verteidigung einen Freispruch für die Körperverletzung beantragte. Letztendlich wurde der Mann zu 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, was insgesamt 4800 Euro ausmacht, und muss zudem 3000 Euro Schmerzensgeld an seine Ex zahlen. Der Richter stellte klar, dass die Schilderungen der Frau die glaubwürdigsten waren und kein Raum für Notwehr bestand.

Quelle/Referenz
merkur.de

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