In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates von Chamerau stand die finanzielle Situation der Gemeinde im Mittelpunkt. Bürgermeister Stefan Baumgartner betonte die Bedeutung der Grund- und Gewerbesteuer als essenzielle Einnahmequellen, ohne die die Gemeinde handlungsunfähig wäre. Um die Diskussion effizient zu gestalten, wurden neben diesem Hauptpunkt nur zwei Anträge zur Verlängerung von Bauvorbescheiden behandelt, die beide schnell und einstimmig genehmigt wurden.
Für das Bauvorhaben von Karin Münsterer, die ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten will, sowie für Walter und Christa Glonner, die ebenfalls ein Einfamilienhaus planen, wurde die Geltungsdauer ihrer Vorbescheide verlängert.
Unterstützung durch neue Regelungen
Das Hauptthema der Sitzung war jedoch die Anpassung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer. Baumgartner erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken als verfassungswidrig erklärt hatte. Zukünftig wird der Einheitswert in Bayern, ab 2025, durch die Fläche von Grundstück und Gebäude ersetzt. Daraus ergibt sich eine Notwendigkeit für die Gemeinde, die Hebesätze anzupassen.
Mit der Anpassung der Hebesätze, die aus dem Jahr 2015 unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex abgeleitet wurden, ergibt sich ein Hebesatz von 240 v.H. für die Grundsteuer A und B. Dies ist erforderlich, um die erheblichen Kostensteigerungen, insbesondere bei Löhnen und Energiekosten, zu kompensieren. Baumgartner machte deutlich, dass ohne diese Erhöhungen die Gemeinde in finanzielle Schwierigkeiten geraten würde.
Er sprach auch die positiven Effekte der Photovoltaikanlage auf der Kläranlage an, die etwa 50 Prozent der Energieeinsparungen ausmacht. Zudem wurde der Schuldenabbau in den letzten Jahren hervorgehoben, was sich ebenfalls positiv auf die finanzielle Situation der Gemeinde auswirke, vor dem Hintergrund steigender Zinsen.
Steueranpassungen und Ausblick
Nach intensiver Diskussion stimmte der Gemeinderat schließlich mit acht zu drei Stimmen für einen angepassten Hebesatz von 230 v.H. Dabei wurde betont, die Einkommensentwicklung genau zu beobachten, um im nächsten Jahr gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Dies könnte sowohl zu Erhöhungen als auch zu möglichen Ermäßigungen führen. Die neue Satzung zur Festsetzung der Hebesätze tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Gewerbesteuer war ebenfalls ein wichtiges Thema. Der aktuelle Hebesatz von 320 v.H. ist seit 17 Jahren unverändert. Die Verwaltung hatte einen Bedarf für einen Hebesatz von 360 v.H. ermittelt, was auf die komplizierte Kalkulation der Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen ist. Letztendlich einigte sich der Gemeinderat auf einen Hebesatz von 350 v.H., dem ebenfalls einstimmig zugestimmt wurde.
Zum Abschluss der Sitzung informierte Baumgartner über bevorstehende Veranstaltungen, darunter eine Teilbürgerversammlung am 15. November im Gasthaus Saurer in Lederdorn sowie die traditionelle Bürgerversammlung zwischen Weihnachten und Neujahr im Bürgerhaus Chamerau.
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