Ein früherer Pfarrer aus dem Berchtesgadener Land wird wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Der 77-Jährige, der zwischen 1990 und 2005 in der Region als Geistlicher tätig war, zeigte sich nun vor dem Landgericht Traunstein reuig und gestand, pädophil zu sein. Dieses Eingeständnis kam jedoch erst während des Berufungsprozesses, als ihm die Staatsanwaltschaft hartnäckig Fragen stellte.
Am 14. Oktober 2024 kam es vor dem Landgericht zu einem Prozess, in dem die Staatsanwältin Sabine Krotky klare Worte fand: „Es ist eine Heuchelei. Ihr Verhalten ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten.“ Der Angeklagte, der mittlerweile nicht mehr in seiner alten Heimat lebt, senkte daraufhin den Kopf. Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis.
Vorherige Verurteilungen und neue Anschuldigungen
Der Fall des Ex-Pfarrers ist besonders besorgniserregend, da er bereits 2016 wegen ähnlicher Delikte, konkret wegen Kinderpornografie, verurteilt wurde. Damals erhielt er eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Doch die erneuten Vorwürfe, die nicht nur den Besitz, sondern auch das Weiterschicken von Kinderpornografie umfassen, machten eine härtere Strafe notwendig. Bei einer Durchsuchung fanden die Ermittler 457 Dateien, die ausschließlich Jungen abbildeten, oft in sehr drastischen Szenen.
Bei der Verhandlung war der Angeklagte verlegen und gestand schließlich, seine Pädophilie eingestanden zu haben. Der Richter, Thomas Mayer, stellte klar, dass es keine Umstände gebe, die eine Bewährung rechtfertigen würden: „Der Angeklagte wusste genau, was er tut. Er war vorgewarnt.“
Die Rolle der Therapie und freiwillige Rücktritte
Ein Lichtblick in dieser dunklen Geschichte scheint jedoch die Einsicht des ehemaligen Pfarrers zu sein, dass er in seiner Position als Geistlicher nicht mehr tragbar ist. Sein Verteidiger, Hans-Jörg Schwarzer, erwähnte, dass sich sein Mandant freiwillig einer Therapie unterzogen hat, um an seinen Problemen zu arbeiten. Außerdem hat der Ex-Pfarrer auf seinen Rentenanspruch in Höhe von 2000 Euro monatlich sowie auf sein Kirchenamt verzichtet.
Das Gericht interessierte sich auch für sein familiäres Umfeld, insbesondere für das Alter und Geschlecht seiner Enkelkinder, um sicherzustellen, dass er nicht in gefährlichen Situationen ist. Der Verteidiger betonte, dass die Familie des Angeklagten über seine Taten informiert sei und er nicht alleine mit den Enkelkindern sei.
Die Entscheidung des Landgerichts, sich intensiv mit der Personalakte des Angeklagten und dessen beruflichem Werdegang zu beschäftigen, zeigt, wie ernst die Richter die Situation nahmen, auch wenn es in diesem Verfahren nur um die Strafhöhe und nicht mehr um die Schuldfrage ging. Dies unterstreicht die Tragweite und Schwere der Vorwürfe gegen den ehemaligen Pfarrer, dessen Handlungen weitreichende Konsequenzen sowohl für ihn als auch für die Gemeinschaft hatten.
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