KarlsruheKriminalität und Justiz

Urteil gegen KSC-Fanprojekt: Sozialarbeiter schweigen im Pyro-Skandal!

Am Montag steht das Karlsruher Amtsgericht im Fokus, während das Urteil gegen drei Sozialarbeiter des KSC-Fanprojekts erwartet wird. Sie sind angeklagt, weil sie in der Aufarbeitung des Pyro-Skandals aus dem November 2022, bei dem im Wildparkstadion mindestens elf Menschen verletzt wurden, als Zeugen auszusagen verweigerten. Die Atmosphär war angespannt, als der Prozess am 15. Oktober ins Rollen kam, wo Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen erbitterten Schlagabtausch lieferten.

Der gerichtliche Disput hat die Öffentlichkeit aufgeschreckt, insbesondere da es um die Weigerung der drei Angeklagten geht, ihre Sicht der Dinge zu teilen. Die Verteidigung argumentierte, dass einer der durchgeführten Zeugen, ein Beamter der Karlsruher Polizei, gar keine Zeugenvernehmung direkt miterlebt hatte und somit nicht zur Klärung der Sachlage beitragen konnte. Dies führte dazu, dass der Prozess zeitweise zu kippen drohte.

Der Pyro-Skandal und seine Folgen

Der besagte Pyrotechnik-Eklat, der vor einem Fußballspiel des KSC gegen den FC St. Pauli stattfand, hat nicht nur körperliche Verletzungen verursacht, sondern auch ein juristisches Nachspiel in mehreren Prozessen für insgesamt 25 KSC-Anhänger, die sich vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Bislang führten diese Verhandlungen zu Verurteilungen, die von neun Monaten auf Bewährung bis zu einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung reichen. Die bereits Verurteilten haben in allen Fällen Berufung eingelegt.

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Die KSC-Fanprojekt-Mitarbeiter, die gegen die Strafbefehle protestierten, fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter. Dies hat Unterstützung von verschiedenen Verbänden und Gewerkschaften erhalten, doch die Bundesregierung lehnte eine solche Reform ab und berief sich auf die bisherigen Rechtsprechungen. Die hitzigen Debatten über Recht und Ordnung im Stadion und die Rolle der Sozialarbeiter sind damit noch lange nicht beendet und werden sicherlich auch die zukünftige Rechtsprechung beschäftigen.

Quelle/Referenz
swr.de

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