Karlsruhe

Bafög-Urteil: Bundesverfassungsgericht schränkt Ansprüche der Studierenden ein!

KARLSRUHE. Ein Paukenschlag für Studierende! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein höheres Bafög! Diese Entscheidung könnte die Zukunft vieler Studierender beeinflussen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, um ihr Studium zu finanzieren. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass aus dem Grundgesetz kein Recht auf höhere finanzielle Mittel abgeleitet werden kann, selbst wenn das Existenzminimum auf dem Spiel steht.

Im konkreten Fall klagte eine Masterstudentin, die sich gegen die Höhe der gesetzlichen Grundpauschale wehrte. Sie argumentierte, dass diese im Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 verfassungswidrig sei. Doch das Bundesverfassungsgericht wies ihre Klage zurück und erklärte, dass der Staat keine spezifische Handlungspflicht zur Erhöhung des Bafögs habe. Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen greife nicht, wenn man theoretisch eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen könnte, selbst wenn dies das Studium unmöglich macht. Das bedeutet: Studierende müssen weiterhin auf politische Entscheidungen hoffen, wenn es um die Bafög-Höhe geht.

Politische Reaktionen und Forderungen

Die Reaktionen auf das Urteil sind eindeutig! Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, betont, dass die Frage der Bafög-Förderung im Parlament und nicht vor Gericht geklärt werden muss. Der Handlungsdruck bleibt hoch, da die aktuelle Bafög-Höhe hinter den Lebenshaltungskosten zurückbleibt. Auch die Hochschulrektorenkonferenz fordert, dass der Bundestag seinen Gestaltungsspielraum nutzen müsse, um die Förderung substanziell zu erhöhen.

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Die Kritik an der Bafög-Höhe wird lauter! Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnt, dass der Bafög-Bedarfssatz viel zu niedrig sei. Trotz der jüngsten Erhöhung von fünf Prozent auf 475 Euro für den Grundbedarf bleibt der Bafög-Betrag weit hinter dem Bürgergeld zurück. Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger betont hingegen, dass die Regierung Bafög als Schlüssel zur Bildungsgerechtigkeit sieht und regelmäßig anpassen will. Doch die Frage bleibt: Wird das ausreichen, um die Bedürfnisse der Studierenden zu decken?

Quelle/Referenz
news4teachers.de

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