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Brandschott in Philippsburg vergessen: Keine Gefahr für Menschen oder Umwelt!

In einem alarmierenden Vorfall im Brennelementzwischenlager Philippsburg wurde am 14. Oktober 2024 ein kritisches Brandschott entfernt, während Arbeiten an Kabelschächten stattfanden. Nur zwei Tage später, am 16. Oktober, entdeckte ein Experte von der Aufsichtsbehörde bei routinemäßigen Prüfungen, dass das Schott nicht wie gesetzlich vorgeschrieben wieder verschlossen wurde. Dies führte sofort zu Intensivmaßnahmen des Betreibers.

Obwohl der Genehmigungsinhaber den Vorfall als Meldekategorie N, das heißt als „Normalmeldung“, einordnete – was einer minimalen sicherheitstechnischen Bedeutung entspricht – war die Situation kritisch. Die Öffnung des Brandschotts schuf eine unerlaubte Verbindung zwischen einem Raum mit sicherheitstechnisch wichtigen Überwachungssystemen und einem anderen betrieblich genutzten Raum. Glücklicherweise waren die Brand- und Überwachungssysteme im Lager weiterhin voll funktionsfähig, was bedeutete, dass das Risiko für Menschen und Umwelt als extrem gering eingeschätzt wurde.

Schnelles Handeln gewährleistet Sicherheit

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Die Behörden verpflichten sich, ähnliche Vorfälle zu dokumentieren und zu melden, um die Sicherheit von Kernkraftwerken zu überwachen und sicherheitstechnische Schwächen frühzeitig zu erkennen. Der Vorfall muss innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden, was die Wichtigkeit der Kontrolle und Transparenz in der Kernenergiebranche unterstreicht.

Quelle/Referenz
um.baden-wuerttemberg.de

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