Speyer

Krankenkasse muss Kosten für Bruststraffung nach Gewichtsverlust übernehmen

Ein spektakulärer Sieg für eine Frau, die nach einer Magenverkleinerung unglaubliche 60 Kilogramm verloren hat! Doch der Triumph über die Kilos brachte eine unerwartete Herausforderung mit sich: überschüssige Haut, die zu psychischen Belastungen und gesundheitlichen Problemen führen kann. Diese Hautstraffung ist nicht nur eine Frage der Schönheit, sondern kann aus medizinischen Gründen notwendig sein, wie ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Speyer (AZ: S 19 KR 450/22) zeigt.

Krankenkasse muss zahlen!

Die Betroffene hatte nach ihrem drastischen Gewichtsverlust eine Bruststraffung beantragt, da ihr Arzt die Diagnose Mastoptose stellte. Doch die Krankenkasse ließ sich mehr als fünf Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden, und lehnte schließlich ab. Diese Verzögerung war der entscheidende Fehler! Das Gericht entschied, dass die Krankenkasse nicht nur die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs anerkennen musste, sondern auch aufgrund der nicht eingehaltenen gesetzlichen Frist von drei bis fünf Wochen die Kosten übernehmen musste.

Ein klarer Fall: Wenn die Krankenkasse nicht fristgerecht reagiert, gilt der Antrag automatisch als genehmigt! Ein Urteil, das nicht nur für diese Frau, sondern auch für viele andere, die unter ähnlichen Umständen leiden, von großer Bedeutung ist. Gesundheitliche und psychische Belastungen durch überschüssige Haut dürfen nicht ignoriert werden. Dieses Urteil könnte einen wichtigen Präzedenzfall schaffen!

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Quelle/Referenz
ka-news.de

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