
In der Luftfahrtgeschichte Österreichs gab es kürzlich bedeutende Feierlichkeiten zur Würdigung der Eurofighter, monetär und politisch aufgeladen. Zahlreiche Ehrengäste, darunter Verteidigungsministerin Claudia Tanner (ÖVP) und Vertreter der Eurofighter GmbH, versammelten sich, um den Eurofighter, der am 12. Juli 2007 am Fliegerhorst Hinterstoisser landete, zu zelebrieren. Ursprünglich plante die Bundesregierung den Ankauf von 24 Abfangjägern als Ersatz für die alternden Saab Draken, allerdings wurde die Zahl nach der Hochwasserkatastrophe an der Donau 2002 stark reduziert. Laut Jorge Tamarint Degenhardt, Geschäftsführer der Eurofighter GmbH, haben die Eurofighter mittlerweile 20.000 Flugstunden ohne Unfall absolviert, was die Zuverlässigkeit des Systems unterstreicht, wie berichtet wurde.
Geplante Aufrüstung und zukünftige Beschaffungen
Das Bundesheer kündigte an, dass die Eurofighter bis 2027 mit einem Infrarot-System ausgestattet werden, um nächtliche Einsätze zu ermöglichen, was die Luftüberwachung bei Dunkelheit entscheidend verbessern soll. Verteidigungsministerin Tanner bestätigte auch die Pläne für die Beschaffung von 36 neuen überschallfähigen Kampfflugzeugen, um eine effektive Luftraumüberwachung zu gewährleisten, wie kurier.at berichtete. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig in den geopolitisch angespannten Zeiten, die der Ministerin zufolge für die nationale Sicherheit unerlässlich sind.
Die geplanten Investitionen, die mit insgesamt 1,6 Milliarden Euro veranschlagt sind, stehen jedoch in der Kritik. Der Grüne Wehrsprecher David Stögmüller äußerte Bedenken bezüglich der Nachhaltigkeit dieser Investitionen, da die Eurofighter in naher Zukunft als veraltet gelten werden. Tanner bestätigte, dass der Eurofighter im kommenden Jahrzehnt am Ende seiner Lebensdauer ankommt, was die Notwendigkeit für Entscheidungen über eine Nachbeschaffung verstärkt. In diesem Kontext wurde auf die Alarmstarts der Eurofighter verwiesen, die 2024 insgesamt 15 Mal notwendig waren, während genaue Angaben über Tage ohne aktive Luftraumüberwachung aus militärischen Geheimhaltungsgründen nicht erteilt wurden.
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