Ehrenmord in Wien: Bruder will trotz Verurteilung nach Afghanistan zurück!

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Hikmatullah S. tötete seine Schwester Bakhti aus "Ehrenmord"-Motiven. Der Fall wirft Fragen zu Abschiebungen nach Afghanistan auf.

Hikmatullah S. tötete seine Schwester Bakhti aus "Ehrenmord"-Motiven. Der Fall wirft Fragen zu Abschiebungen nach Afghanistan auf.
Hikmatullah S. tötete seine Schwester Bakhti aus "Ehrenmord"-Motiven. Der Fall wirft Fragen zu Abschiebungen nach Afghanistan auf.

Ehrenmord in Wien: Bruder will trotz Verurteilung nach Afghanistan zurück!

Im September 2017 erschütterte ein grausames Verbrechen Österreich: Hikmatullah S. tötete seine Schwester Bakhti in Wien-Favoriten mit 28 Messerstichen. Der Grund für diese grausame Tat war Bakhtis Verlangen nach einem westlichen Leben, das im strengen Umfeld ihrer Familie nicht akzeptiert wurde. In seiner Erklärung zur Tat sagte der Täter: „Ich habe Bakhti wegen unserer Kultur umgebracht“. Dies deutet auf die tief verwurzelten kulturellen Normen hin, die das Leben der Geschwister prägten. Zu dem Zeitpunkt war Bakhti zwischen 17 und 18 Jahre alt und hatte bereits mehrfach versucht, sich gegen die strengen Regeln ihrer Familie zu wehren, indem sie ihren Vater und Bruder bei der Polizei anzeigte und Schutz in Kriseneinrichtungen suchte.

Die Tat löste in Österreich landesweites Entsetzen aus, insbesondere weil Bakhti, die gezwungen wurde, ein Kopftuch zu tragen und keine Freundinnen haben durfte, am Morgen des 18. September 2017 auf offener Straße verfolgt und brutal ermordet wurde. Hikmatullah S. wurde 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt und sitzt seitdem in der Justizanstalt Krems-Stein. Berichten zufolge zeigt er sich hinter Gittern empathielos und jähzornig gegenüber seinen Mitinsassen. Frühere Gefängniskollegen beschreiben ihn sogar als „Mafia-Capo“ und er nennt die Tat einen „Unfall“. Aktuell plant er eine Abschiebung nach Afghanistan, was rechtliche und ethische Fragen aufwirft.

Gefährliche Rückkehr in eine frauenfeindliche Realität

Beobachter warnen, dass eine Rückkehr Hikmatullahs in sein Heimatland, wo Ehrenmorde oft nur geringfügig bewertet werden, sowohl für ihn als auch für die Gesellschaft dort extrem gefährlich sein könnte. Seit der Rückkehr der Taliban an die Macht im August 2021 hat sich die Lage für Frauen in Afghanistan dramatisch verschlechtert. Laut einem Länderreport des BAMF von September 2024 sind die Frauenrechte massiv eingeschränkt. Frauen haben kaum Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung oder rechtlichem Schutz. Massive Gewalt, soziale Isolation und strenge Kleidervorschriften machen das Leben für viele Afghaninnen unerträglich.

Ein Beispiel für diese Unterdrückung ist das „Tugendgesetz“, das am 31. Juli 2024 verabschiedet wurde. Diese Regelung verpflichtet Frauen zur vollständigen Verschleierung und verbietet ihnen, in der Öffentlichkeit zu sprechen oder Kontakt zu nicht verwandten Männern zu haben. Zudem dürfen Frauen seit April 2022 das Haus nur in Begleitung eines mahram, also eines männlichen Verwandten, verlassen, was die Bewegungsfreiheit stark einschränkt. Die Talibans Regelwerk, das besagt, dass die Stimme einer Frau intim ist, lässt keine Abweichungen zu: singen oder laut lesen ist ebenfalls untersagt.

Die Ausweitung der Kontrolle

Unter dem Joch der Taliban haben Frauen nicht nur ihren Zugang zu Bildung verloren, sondern auch die Möglichkeit, in den meisten Berufen zu arbeiten. In den letzten Jahren wurden sie aus Berufen in Politik, Verwaltung und NGOs verdrängt. Der Zugang zur Ausbildung für Hebammen wurde im Dezember 2024 beendet, was die ohnehin angespannte Gesundheitsversorgung für Frauen zusätzlich verschärft. Immer mehr Frauen sind auf Medikamente ohne ärztliche Verordnung angewiesen, was gesundheitliche Risiken mit sich bringt.

Die UNIDENT, die Menschenrechtsbeauftragte, äußert Bedenken über die gewalttätigen Strafen, die auf Verstöße gegen die Taliban-Gesetze verhängt werden. Dabei sind Frauen besonders gefährdet, die die strengen Vorschriften nicht einhalten oder sich gegen die oppressive Kontrolle wehren. Ein solches Klima der Angst verstärkt die Anfälligkeit für Gewalt und Diskriminierung.

Die bevorstehende Abschiebung von Hikmatullah S. nach Afghanistan wirft ein weiteres Licht auf die komplexe Verbindung zwischen kulturellen Normen und der aktuellen Lage der Frauenrechte. Während Hikmatullah seine Tat als kulturellen Akt rechtfertigt, bleibt die Realität der Frauen in Afghanistan geprägt von systematischer Unterdrückung und einem Gefühl der Hilflosigkeit.

In Anbetracht der Perspektiven und der rechtlichen Rahmenbedingungen ist es entscheidend, die menschlichen und kulturellen Dimensionen solcher Fälle nicht aus den Augen zu verlieren.