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Krank im Urlaub? So sichern Sie Ihre Urlaubstage richtig!

Die besinnlichen Weihnachtsfeiertage sind für viele Arbeitnehmer:innen eine Zeit der Erholung und des Feierns, doch was passiert, wenn plötzlich eine Krankheit dazwischenkommt? Laut dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) häufen sich die Anfragen besorgter Beschäftigter, die sich in dieser unangenehmen Situation befinden. Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko hat dazu klare Richtlinien und wichtige Informationen zusammengestellt.

Krank im Urlaub: Wichtige Regelungen

Wer im Urlaub krank wird und dies länger als drei Kalendertage dauert, muss keine Urlaubstage opfern. Diese Tage werden auf das Urlaubskonto zurückgebucht, sofern der Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen über die Erkrankung informiert wird. „Es ist ratsam, auch einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen, um eine Bestätigung zu erhalten, die dem Arbeitgeber nach der Rückkehr vorgelegt werden kann“, erklärt Trinko. Dies ist besonders wichtig, um die Urlaubsansprüche zu sichern.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Regelung: Wenn ein Arbeitnehmer während eines zweiwöchigen Urlaubs von Freitag bis einschließlich Montag erkrankt, wird der Freitag und der Montag nicht als Urlaubstage gezählt. Allerdings endet der Urlaub nicht automatisch später, da die Krankheitstage nicht am Urlaubsende angehängt werden können. Trinko teilt mit, dass der Urlaub am ursprünglich geplanten Datum endet.

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Besonderheiten bei Krankheit im Ausland

Wer jedoch im Ausland erkrankt, muss zusätzliche Regelungen beachten. Neben dem ärztlichen Zeugnis ist eine behördliche Bestätigung erforderlich, die bestätigt, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Ist die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgt, ist diese Bestätigung nicht nötig. Zudem wird geraten, sich vor der Reise bei der österreichischen Sozialversicherung zu informieren, bezüglich der Übernahme von Behandlungskosten im Ausland. Der ÖGB bietet Unterstützung und klare Informationen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer:innen befugt sind, ihre Rechte zu nutzen und keinen Urlaubstag unnötig verlieren, wie auch auf Aviation Direct berichtet wird.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Gesundheitskrise
Genauer Ort bekannt?
Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich
Ursache
Krankheit
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
aviation.direct

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