Pinkfong gewinnt im Urheberrechtsstreit um Baby Shark in Südkorea

Pinkfong gewinnt im Urheberrechtsstreit um Baby Shark in Südkorea
In einem Rechtsstreit um das virale Lied „Baby Shark“, das bei kleinen Kindern beliebt und von ihren Eltern oft gefürchtet ist, hat ein Gericht in Südkorea entschieden, dass die koreanischen Schöpfer der bekanntesten Version nicht des Plagiats schuldig sind. Der Prozess endete damit, dass die Vorwürfe gegen das Unternehmen Pinkfong abgewiesen wurden.
Hintergrund der Urheberrechtsklage
Die Internetgemeinschaft verliebte sich in die Version von Pinkfong, die den unvergesslichen Refrain „doo doo doo doo doo doo“ enthält. Diese Version des Liedes führte zu Spin-Off-Fernsehshows, Filmen und Smartphone-Apps, die dem Unternehmen Millionen einbrachten. Doch im Jahr 2019 behauptete ein amerikanischer Kinderliedermacher, Pinkfong habe seine Arbeit kopiert.
Die Ansprüche von Jonathan Wright
Jonathan Wright, auch bekannt als Johnny Only, zog seinen Anspruch bis vor den Obersten Gerichtshof Südkoreas und beschuldigte Pinkfong, seine frühere Version von „Baby Shark“ plagiiert zu haben. Das Gericht entschied jedoch am Donnerstag, dass Wrights Version nicht als „kreatives Werk“ zu betrachten sei, da bereits vorherige Versionen von „Baby Shark“ existierten und er keine signifikanten kreativen Neuerungen hinzugefügt hatte.
Urteil des Gerichts
Das Gericht stellte fest: „Das Lied des Klägers ist nicht ausreichend geschützt, um als sekundäres urheberrechtlich geschütztes Werk in Betracht gezogen zu werden, da es keine wesentlichen Veränderungen aufweist, die es von dem genannten Volkslied abheben würden.“ Dies bestätigte eine frühere Entscheidung eines untergeordneten Gerichts.
Die Geschichte von „Baby Shark“
Während die meisten Menschen „Baby Shark“ vielleicht zum ersten Mal hörten, als Pinkfongs Version viral ging und Milliarden von Aufrufen auf YouTube sammelte, handelte es sich ursprünglich um ein Volkslied, das bereits seit mindestens 15 Jahren gesungen wurde. Wright stellte seine eigene Version 2011 auf seinem YouTube-Kanal ein, die auch die berühmte „doo doo doo doo doo doo“-Zeile enthält und in der Kinder einfache Handbewegungen machen, die einem Haifischmaul ähneln.
Der Einfluss der Pinkfong-Version
Die Version von Pinkfong wurde 2015 und 2016 hochgeladen und beinhaltete animierte Haie, die auf Koreanisch sangen. Später wurde das Lied auch in Englisch mit von Kindern choreografierten Tänzen veröffentlicht. Zahlreiche Versionen von „Baby Shark“ existierten jedoch schon vor Wrights Video, darunter eine deutsche Version namens „Kleiner Hai“, die 2010 in Europa viral ging.
Reaktion auf den Erfolg von Pinkfong
Nachdem die Version von Pinkfong weltweite Aufmerksamkeit erregt hatte und soziale Medienmomente wie den #BabySharkChallenge auslöste, reichte Wright seine Plagiatsklage ein und forderte 30 Millionen Won (21.600 US-Dollar) als Schadensersatz. Seine Klage basierte auf der Behauptung, dass das Lied von Pinkfong „substanziell ähnlich“ wie seine eigene Version sei und verlangte „Schadenersatz für die durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Schäden“, wie in einer Pressemitteilung des Gerichts dargelegt.
Fazit des Rechtsstreits
Das Gericht entschied, dass Wright keine „Änderungen oder Bearbeitungen auf einem Niveau“ vorgenommen habe, die ihm Urheberrechte als sekundäres Werk gewähren könnten. Selbst unter der Annahme, dass seine Version als sekundäres Werk des Volkslieds angesehen wird, stellte das Gericht fest, dass es „keine wesentlichen Ähnlichkeiten“ zwischen Pinkfongs Lied und seiner Version gebe.
Pinkfongs „Baby Shark Dance“-Video hat über die Jahre mehr als 16 Milliarden Aufrufe auf YouTube erzielt. Das Unternehmen hat Millionen mit Produkten im Zusammenhang mit „Baby Shark“ verdient, darunter Fernsehsendungen, Filme und Smartphone-Apps mit den Charakteren Baby Shark, Mama Shark, Papa Shark, Grandma Shark und Grandpa Shark.