Zögerlicher Start: Grüne kritisieren ÖVP beim Informationsfreiheitsgesetz

Österreich - Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes in Österreich hat in den letzten Tagen für rege Diskussionen gesorgt. Ab Anfang 2024 müssen Bundes- und Landesbehörden Informationen von allgemeinem Interesse in einem zentralen Informationsregister veröffentlichen. Diese Regelung wurde bereits unter der Vorgängerregierung aus ÖVP und Grünen beschlossen, dennoch äußerte sich Alma Zadić, die grüne Vizeklubchefin und frühere Justizministerin, besorgt über den schleppenden Fortschritt. In einer Aussendung kritisierte sie, dass der Start der Informationsfreiheit „verschlafen“ worden sei, da das zentrale Informationsregister bis gestern nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, obwohl eine dreimonatige Übergangsfrist erforderlich ist. Zadić sieht den Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) in der Verantwortung und bezeichnete das Versäumnis als „Armutszeugnis“ für die notwendige Transparenz im Land.
Im Kanzleramt wird die Situation allerdings anders eingeschätzt. Dort betont man, dass die proaktive Informationspflicht wie vorgesehen am 1. September in Kraft treten wird. Nach diesem Datum sind die betroffenen Stellen verpflichtet, Informationen aktiv zu veröffentlichen. Zadić hingegen äußerte Bedenken, dass die ÖVP möglicherweise kein echtes Interesse an Transparenz habe und bedauert, dass die SPÖ und NEOS sich in der Regierung nicht stärker dafür einsetzen.
Proaktive Veröffentlichung und Grundrechte
Das Informationsfreiheitsgesetz zielt darauf ab, den Zugang zu Informationen zu erleichtern und ein neues Verständnis des modernen Staats zu etablieren. Ab dem 1. September 2025 wird die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit aufgehoben, was den Weg für die Einführung einer allgemeinen Informationsfreiheit ebnet. Das Gesetz besteht aus zwei Säulen: der proaktiven Veröffentlichung von Informationen im Informationsregister und der Möglichkeit für Bürger, individuelle Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen. Damit wird ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen etabliert, welches die Transparenz der Verwaltung nachhaltig erhöhen soll.
Wie aus den Aussagen von Zadić und den offiziellen Rückmeldungen aus dem Kanzleramt hervorgeht, steht es noch in den Sternen, ob alle notwendigen Vorbereitungen tatsächlich rechtzeitig getroffen werden, um die neue Regelung fristgerecht umzusetzen. Während die Grünen den Bundeskanzler kritisieren, wirkt die Regierung gelassen und versichert, dass die proaktive Veröffentlichung wie vorgesehen in Kraft treten wird.
In der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und der endgültigen Umsetzung müssen die betroffenen Stellen entweder Informationen auf ihren eigenen Webseiten veröffentlichen oder können dies freiwillig ins Informationsregister einspeisen, wie von der Kleine Zeitung und ORF berichtet. Die kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, ob Österreichs neue Informationsfreiheiten den erhofften Grad an Transparenz und Bürgernähe erreichen können.
Verfolgen Sie weitere Updates zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes auf der Webseite des Bundeskanzleramts.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Österreich |
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