Wien streicht Schulungszuschlag - Sozialhilfe wird deutlich gekürzt!

Wien streicht Schulungszuschlag - Sozialhilfe wird deutlich gekürzt!
Wien, Österreich - Wien hat angekündigt, den erhöhten Schulungszuschlag in der Mindestsicherung zum 30. Juni 2025 abzuschaffen. Diese Maßnahme wurde von der Stadt Wien am Sonntag mitgeteilt und wird als Teil der generellen Abschaffung des entsprechenden Passus im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz angesehen, der in der kommenden Woche im Nationalrat beschlossen werden soll. Der Schulungszuschlag betrug bislang 150 Euro bzw. 300 Euro pro Monat für Teilnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice (AMS).
Die Stadt erwartet durch diese Abschaffung Einsparungen von rund 20 Millionen Euro jährlich. Der Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) äußerte jedoch Skepsis gegenüber dieser Maßnahme, welche von November 2024 bis Juni 2025 in Wien Mehrkosten von 9,7 Millionen Euro verursacht hat.
Bildungsbonus und zukünftige Regelungen
Im Jahr 2024 wurde der Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher eingeführt, und mit der Abschaffung des Schulungszuschlags entfällt auch der Passus, dass dieser Zuschlag des AMS nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Dies könnte für viele Betroffene negative Konsequenzen haben.
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG), das 2019 in Kraft trat, erforderte von den Bundesländern die Anpassung ihrer Gesetze innerhalb einer bestimmten Frist. Während die meisten Länder ihre Ausführungsgesetze bereits erlassen haben, gilt dies nicht für alle. In Tirol besteht weiterhin keine Umsetzung des SH-GG, was zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern führt.
Regelungen zu Sozialleistungen
Im Rahmen des SH-GG wurden diverse Änderungen vorgenommen, die die Einkommensberücksichtigung sowie spezielle Regelungen für nichtösterreichische Staatsbürger betreffen. Seit Juni 2022 können die Bundesländer zudem höhere Wohnleistungen als Geldleistungen auszahlen. Darüber hinaus sind Schmerzensgelder und Versehrtenrenten seit 2024 nicht mehr anrechenbar. Die Maximalbeträge für Sozialhilfe belaufen sich 2025 auf etwa 1.209 Euro für Alleinlebende und 1.693 Euro für Paare, wobei Zahlungen 12 mal jährlich erfolgen.
Die Situation für Alleinerziehende wurde ebenfalls in den neuen Regelungen berücksichtigt. Zuschläge für diese Personengruppe variieren zwischen 145 Euro für das erste Kind und 36 Euro für das vierte Kind und jedes weitere Kind. Ergänzend erhalten Menschen mit Behinderung einen verpflichtenden Zuschlag von rund 218 Euro.
Mit diesen Änderungen wird deutlich, dass Wien und andere Bundesländer weiterhin vor großen Herausforderungen stehen, um die finanzielle Unterstützung für bedürftige Bürger zu optimieren. Die Streichung des Schulungszuschlags steht exemplarisch für die aktuellen Bemühungen, Ausgaben zu kontrollieren, während gleichzeitig die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung nicht aus den Augen verloren werden dürfen.
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Ort | Wien, Österreich |
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